Wie wird man Gemeinderat oder Gemeinderätin?
Um Gemeinderät:in zu werden, musst du 16 Jahre alt sein und die Wahlkriterien erfüllen. Hierzu gehört:
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- mindestens drei (3) Monate den Hauptwohnsitz in Stuttgart angemeldet zu haben
- und die Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Staates der Europäischen Union zu besitzen.
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Damit du gewählt werden kannst, musst du dich offiziell zur Wahl aufstellen lassen. Diese Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen (z. B. die Stadtisten, DIE Partei, Junge Liste Stuttgart, KlimaListe0711) eingereicht werden. Dabei darf dein Name aber nur einmal auftauchen (du darfst dich nicht bei zwei Parteien oder Wählervereinigungen gleichzeitig aufstellen lassen). Häufig wird vorher demokratisch darüber abgestimmt, wer alles aufgestellt wird (manchmal auch die Reihenfolge). Denn jede Partei oder Wählervereinigung darf höchstens so viele Bewerber:innen aufstellen wie Rät:innen zu wählen sind. In Stuttgart sind das 60 Personen.
Bei der Wahl selbst hat jede:r Wahlberechtigte:r 60 Stimmen. Man darf bis zu drei Stimmen einer zur Wahl stehenden Person geben. Als zukünftige:r Gemeinderät:in wirst du alle fünf Jahre von allen wahlberechtigten Stuttgarter:innen gewählt. Hierzu müssen diese am Wahltag:
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- 16 Jahre alt sein
- und die o. g. Kriterien erfüllen.
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