Wie läuft das formale Bewerbungsverfahren ab?

Formlose schriftliche Bewerbungen zur Oberbürgermeisterwahl sind nach § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) erst am Tag nach Erscheinen der Stellenausschreibung zulässig. Falls bei der Wahl kein/e Bewerber*in die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, ist ein zweiter Wahlgang (Neuwahl) erforderlich. Bei der Neuwahl können sich auch neue Bewerber*innen innerhalb einer vom Gemeinderat festzulegenden Bewerbungsfrist bewerben.Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss jede/r Bewerber*in  folgende Unterlagen einreichen:

  • 250 Unterstützungsunterschriften von Stuttgarter Wahlberechtigten (§ 10 Abs. 3 KomWG),
  • eine Wählbarkeitsbescheinigung,
  • eine eidesstattliche Versicherung, dass der Bewerber / die Bewerberin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist,
  • bei Unionsbürger*innen zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaats besitzen und dort ihre Wählbarkeit nicht verloren haben (§10 Abs. 4 KomWG).

Quelle: https://www.stuttgart.de/ob-wahl