Wer steht in welcher Reihenfolge auf dem Stimmzettel?

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet in öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Bewerber*innen. Die dabei festgelegte Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen. Alle Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingehen, gelten nach den Regelungen des Kommunalwahlrechts als gleichzeitig eingegangen. Über deren Reihenfolge entscheidet das Los.

Quelle: https://www.stuttgart.de/ob-wahl