Wer ist in Stuttgart wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag in Stuttgart das Bürgerrecht nach §12 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) besitzen. Das sind alle Personen, die …
- Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger*innen),
- am Wahltag 16 Jahre alt sind,
- ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Stuttgart haben (Ausnahmeregelung für Rückkehrer*innen, die durch Wegzug aus Stuttgart ihr Bürgerrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Stuttgart zugezogen sind).
- Bürgermeister*innen und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit ihrem Amtsantritt.
Quelle: https://www.stuttgart.de/ob-wahl