Wer ist in Stuttgart wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag in Stuttgart das Bürgerrecht nach §12 Abs.1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) besitzen. Das sind alle Personen, die …

  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen (Unionsbürger*innen),
  • am Wahltag 16 Jahre alt sind,
  • ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Stuttgart haben (Ausnahmeregelung für Rückkehrer*innen, die durch Wegzug aus Stuttgart ihr Bürgerrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Stuttgart zugezogen sind).
  • Bürgermeister*innen und Beigeordnete erwerben das Bürgerrecht mit ihrem Amtsantritt.

Quelle: https://www.stuttgart.de/ob-wahl