Was sind die Aufgaben des Stuttgarter Oberbürgermeisters?

Die (Ober-)Bürgermeister:in bzw. der (Ober-)Bürgermeister:in als Gemeindeoberhaupt vereinigt in seiner oder ihrer Position gleichzeitig drei Funktionen:

      • als stimmberechtigte:r Vorsitzende:r des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse,
      • als Chef:in einer zugeschnittenen Verwaltung mit rund 20.000 Beschäftigten,
      • als Repräsentant:in und Rechtsvertreter:in der Gemeinde.

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten (ab 20.000 Einwohnern) führt die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister:in. In Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sind Bürgermeister:innen hauptamtlich tätig. Auch in kleineren Gemeinden mit 500 bis 2.000 Einwohner:innen kann dies durch die Hauptsatzung festgelegt werden. In Stuttgart ist der/die Oberbürgermeister:in  daher hauptamtlich. (Quelle: LpB)