Was macht der Gemeinderat?

Da wir in Deutschland in einer Demokratie leben, werden auch die Entscheidungen in der Gemeinde vom Volk ausgeübt. Typischerweise werden hierfür Volksvertreter:innen gewählt, die dann als Parlament mit dem Prinzip der Mehrheit Beschlüsse fassen. Der Gemeinderat ist rechtlich gesehen kein Parlament, sondern das “Hauptorgan der Gemeinde” (§ 24 Satz 1 GemO). Er vertritt die Bürger:innen, welche die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt. Hierzu gehört auch das Recht, die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren.

Als Hauptorgan der Gemeinde

      • legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest (z. B. werden Unterlagen in Zukunft digitalisiert?),
      • kontrolliert er die Gemeindeverwaltung (z. B. wird die Arbeit der Ämter gut gemacht?),
      • erlässt er Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
      • legt den Haushalt fest (Finanzen),
      • entscheidet er über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
      • entscheidet er über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

In Stuttgart gibt es 60 Gemeinderät:innen.