Was ist der Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest, fasst wichtige Beschlüsse, kontrolliert den Haushalt und überwacht die Verwaltung. Seine Mitglieder, die Gemeinderät:innen, werden vom Volk auf fünf Jahre gewählt. Die Anzahl der Gemeinderät:innen ist von der Einwohner:innenzahl abhängig (8 bis 60). In Städten führen die Gemeinderät:innen die Bezeichnung „Stadträt:in“. Die Gemeinde- bzw. Stadträt:innen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Der Gemeinderat ist rechtlich kein Parlament, sondern ein Verwaltungsorgan, das die Verwaltung – auch mit Einzelfallentscheidungen – anleitet.
Unter dem Vorsitz des/der Bürgermeister:in bzw. Oberbürgermeister:in beraten und entscheiden die Gemeinderät:innen die Belange der Gemeinde.
Die wichtigsten Rechte des Gemeinderats sind:
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- das Satzungsrecht (das »Gesetzgebungsrecht« der Gemeinde)
- das Etatrecht
- die Planungshoheit
- die Personalhoheit (die Einstellung von Gemeindebediensteten).
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Die Amtszeit der Gemeinderät:innen beträgt fünf Jahre. Sie werden wie die Kreisrät:innen, Landtags- und Bundestagsabgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl durch die Bürger:innen gewählt.