Selbstverpflichtung und Transparenz

Amtsblattbeitrag vom 22. April 2021

Als Mitglied des Gemeinderats steht man in einer besonderen Verantwortung gegenüber der Stadt und seinen Bürger:innen. Man kann weitreichenden Einfluss auf die Stadtentwicklung nehmen und entscheidet über große Summen im Rahmen des Haushaltes. Stadträt:in ist zudem ein Ehrenamt, das die meisten neben einem Beruf oder einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. Es kann zu Interessenkonflikten und Abhängigkeiten führen, wenn jemand aus seiner oder ihrer Tätigkeit im Amt private oder berufliche Vorteile ziehen kann. Um dem entgegenzuwirken, wurde in Stuttgart die Ehrenordnung eingeführt - eine freiwillige Selbstverpflichtung, die für Transparenz sorgen soll. Darin wird zum Beispiel der Umgang mit Spenden, Geschenken, Einladungen, Dienstreisen oder internen Kenntnissen geregelt. Für Stadträt:innen besteht jährlich die Möglichkeit, über berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten und Ämter neben der Ratsarbeit Auskunft zu geben. Ein von der Stadt zur Korruptionsbekämpfung berufene Ombudsperson prüft, ob sich daraus Konflikte mit dem Mandat ergeben können. Diese Angaben sind freiwillig und werden von unserem Oberbürgermeister vertraulich behandelt. Da uns Transparenz wichtig ist, veröffentlichen die Stadträt:innen unserer Fraktion ihre beruflichen Tätigkeiten und ihre Mitgliedschaften und Funktionen, die sie außerhalb des Gemeinderats innehaben, auf unserer Webseite puls-stuttgart.org.

Verena Hübsch

ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
      • Sozialwissenschaftlerin

Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
      • keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
      • keine
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
      • keine
Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien

Deborah Köngeter

ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
      • Dipl.-Ing. Architektur/Stadtplanung
      • Geschäftsführerin/Inhaberin von WirbelWild
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
      • keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
      • keine
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
      • keine
Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
      • Die Stadtisten e.V.: Mitglied
      • Imkerverein Stuttgart e.V.: Mitglied
      • Trägerverein VHS: Mitglied

Thorsten Puttenat

ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
      •  Komponist, Film- und Bühnenmusiker
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
      • keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
      • keine
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
      • keine
Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
      • Die Stadtisten e.V.: Mitglied

Ina Schumann

ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
      • Lehrerin (IT/Ethik)
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
      • keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
      • Verwaltungsrat Klinikum Stuttgart
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
      • keine
Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
      • Mitfrau im ff*gz , ohne Funktion, Feministisches Frauen*gesundheitszentrum Stuttgart e.V.
      • Gründungsmitglied von ZAG - Zielgruppenspezifische Aufklärung zu Geschlechtergerechtigkeit

Christoph Ozasek

ausgeübter oder erlernter Beruf und Beraterverträge
      • Politik- und Sozialwissenschaftler
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten (AR) und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes
      • keine
Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
      • keine
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
      • keine