Randerscheinung im Blechtsunami

Amtsblattbeitrag vom 12. Juni 2020

Im Kessel geht es eng zu. Dank der dichten Bebauung müssen sich viele den beengten öffentlichen Raum teilen, seien es Fußgänger, Radfahrer, Parkautomaten, Schilder, gelbe Säcke oder Autos - fahrend und stehend. Wenn die Parkplätze belegt sind oder die Strecke vom Parkplatz zum Ziel der Fahrer_in unbequem scheint, wird der ansonsten knappe Raum kurzerhand umfunktioniert: Mal schnell auf dem Radweg vor der Bäckerei halten oder nachts die Ecke zuparken. Für viele ist das unsachgemäße Abstellen von zwei Tonnen Blech ein Kavaliersdelikt, für andere ein Ärgernis oder gar eine Gefahr. Mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl kann es eng werden, wenn man sich den knappen Gehweg mit Autos teilen muss. Eckenparker versperren zudem den Blick auf Radfahrende, die eigentlich Vorfahrt hätten. Ein Radweg, der unvermittelt am Heck einer Brötchenholer_in endet, zwingt Radler_innen auf die Autospur, welche Autos jedoch nur unter hupendem Protest mit zweirädrigen Hindernissen teilen. Bisweilen gibt’s fürs Falschparken auch mal ein Knöllchen, dass jedoch ein Abschleppwagen das Problem an der Wurzel packt, passiert eher selten. Ist man zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs, dann beschleicht einen bisweilen das Gefühl, eine Randerscheinung zu sein, die sich dem allgegenwärtigen Blechtsunami wie einer Naturgewalt zu fügen hat. Die Straßenverkehrsordnung könnte hilfreich sein, würde sie entschlossen umgesetzt werden.