Offener Brief zur Barrierefreiheit

Amtsblattbeitrag vom 29. April 2021

Mobilität ist die Grundlage von Teilhabe. Wenn Plätze, Wege und Haltestellen im Stadtgebiet nicht barrierefrei sind, können sie viele Menschen nicht nutzen”, so ein offener Brief der sachkundigen Mitglieder aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung des Stuttgarter Gemeinderats, der am 21. April bei uns einging. Sie setzen sich dafür ein, dass der ÖPNV selbstbestimmt und gleichberechtigt von allen genutzt werden kann. Dabei geht es um Fahrzeuge, Haltestellen und Informationssysteme. Barrierefreiheit dient nicht nur jenen, die körperlich beeinträchtigt sind. Auch Menschen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck profitieren davon, wenn sie ohne unüberwindbare Hindernisse am ÖPNV teilnehmenkönnen. Ein besonderes Problem stellen Aufzüge dar, da diese häufig nicht funktionstüchtig sind und somit die Nutzung einer Haltestelle für viele Menschen unmöglich gemacht wird. Laut Personenbeförderungsgesetz muss bis zum Jahr 2022 vollständige Barrierefreiheit gewährleistet sein, was Stuttgart nicht schaffen wird. Wir setzen uns dafür ein, die Umsetzung so gut wie möglich zu beschleunigen. Barrierefreiheit ist in einer beengten und hügeligen Stadt wie Stuttgart nicht ohne aufwändige Umbauten möglich. Und die sind ärgerlich für Anwohner:innen und Verkehrsteilnehmer:innen. Deshalb wirbt der offene Brief um Verständnis.

Offener Brief zur Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Mobilität ist die Grundlage von Teilhabe. Wenn Plätze, Wege und Haltestellen im Stadtgebiet nicht barrierefrei sind, können sie viele Menschen nicht nutzen. Sie müssen dann oftmals umständliche Alternativen anfahren und große Umwege in Kauf nehmen. Auch kaputte und störanfällige Aufzüge erfordern von ihnen viel Flexibilität, sind beschwerlich und zeitintensiv.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Behindertengleichstellungs-gesetz müssen öffentliche Wege, Plätze, Straßen und öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen barrierefrei gestaltet sein. Gemäß dem Personenbeförderungs-gesetz muss sogar eine vollständige Barrierefreiheit bis 2022 erreicht werden.

Dies bedeutet: Damit Menschen mit Behinderung wie Menschen ohne Behinderung den öffentlichen Nahverkehr selbstbestimmt und gleichberechtigt nutzen können, benötigen sie einen vollumfänglichen barrierefreien Zugang. Dies betrifft die Haltestellen selbst, die Fahrzeuge und das Informationssystem.

Was für die betroffenen Personen und eine vollumfängliche Barrierefreiheit wichtig ist: Aufzüge müssen, wann immer möglich, vermieden werden. Aufgrund von Störanfälligkeiten, Vandalismus und Schäden sind sie keine Ideallösung für die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger im Rollstuhl, mit Rollator, Kinderwagen oder schwerem Gepäck. Nicht alle Behinderungen sind offensichtlich. Sehr viele stehen vor einem großen Problem, wenn vorhandene Aufzüge oftmals ausfallen und nicht funktionstüchtig sind.

Der Weg zu einer inklusiven und barrierefreien Stadt ist machbar. Dafür benötigen wir die Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger. Um Barrierefreiheit zu erreichen, sind heute oftmals Umbaumaßnahmen notwendig. Wie das Beispiel der Haltestelle Bopser zeigt, kann dies leider auch zu zeitlich begrenzten Baustellen und Einschränkungen führen.

Um eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer künftig sicherzustellen, ist die Vorgehensweise von SSB und Stadt begrüßenswert und ein barrierefreier ÖPNV zeitgemäß. So kann sogar an einer topographisch schwierigen Haltestelle Bopser eine selbstbestimmte Barrierefreiheit erreicht werden. Dies schafft für eine große Personenzahl eine ungehinderte Nutzung des ÖPNV. Für sie ist Barrierefreiheit ein „Must have“, um ihren Alltag zu bewältigen, Besorgungen zu erledigen, Einrichtungen und Angebote in der Stadt zu erreichen oder die Arbeit aufzusuchen.

Wir verstehen, dass die Umbauphase für Anwohnerinnen und Anwohner und andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Einschränkungen mit sich bringt. Glücklicherweise sind sie zeitlich begrenzt. Wir bitten um Verständnis, Unterstützung und Solidarität, wenn Maßnahmen geschaffen werden, die dazu dienen, dass alle Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts langfristig in unserer Stadt gut zurechtkommen.

Cuma Ak

Petra Baumann

Yvonne Ganzhorn

Andrea Berghammer

Markus Geisser

Holger Bühner

Barbara Hummel

Andreas Döhne

Carmen Kohr

Lorenz Dorner-Finkbeiner

Stephanie Sproll

Sven Fichtner

Thomas Stetter

Simone Fischer, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

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