Mehr Mobilität mit der Bonuscard
Gibt es ein Grundrecht auf Mobilität? Diese Frage wurde im Zuge des 9-Euro-Tickets oft diskutiert – und von manchen mit Verweis aufs Grundgesetz verneint. Wir finden allerdings: Die Politik steht in der Verantwortung, sie der ganzen Breite unserer Gesellschaft möglich zu machen – so wie mit dem Sozialticket in Stuttgart, das Bonuscard-Besitzer*innen bereits seit sieben Jahren ein VVS-Monatsticket zum halben Preis ermöglicht. Inzwischen hat sich das Armutsrisiko durch die hohe Inflationsrate, kontinuierlich steigende Mietpreise und den anhaltenden Energiepreisschock jedoch deutlich verschärft, und zwar ganz besonders für die bald mehr als 80.000 Stuttgarter*innen mit Bonuscard-Berechtigung. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU beantragt, das Sozialticket diesen erschwerten Lebensbedingungen anzupassen: Wir wünschen uns, dass Bonuscard-Besitzer*innen auch das bald bundesweit gültige 49-Euro-Ticket zum halben Preis beziehen können. Möglich machen könnten das freiwerdende Haushaltsmittel, die in diesem Jahr durch das 9-Euro-Ticket eingespart wurden. Auch beim 365-Euro-Jugendticket sehen wir dringenden Nachbesserungsbedarf: Es kann nicht sein, dass ältere Studierende, Azubis sowie Meisterschüler*innen aufgrund der derzeit geplanten Altersgrenze von 27 Jahren von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Vielleicht gibt es kein in Gesetz gegossenes Grundrecht auf Mobilität – aber es gibt eine Verantwortung der Politik für die Bürgerinnen und Bürger. Und dieser müssen wir gerecht werden.