Kunst am Bau in Stuttgart

Amtsblattbeitrag vom 20. Januar 2022

Die gebaute Stadt zeichnet sich durch eine Vielzahl von Baustilen aus. Darunter auch kunsthandwerklich gestaltete Fassaden und Portale, die mit originellen Ornamenten versehen wurden oder eine herausragende Architektursprache aufweisen. Sie sind Zeugnisse des Anspruchs, Ästhetik und die Funktionalität von Architektur zu verweben. Skulpturen, Installationen, Malereien, Mosaike, Grafiken oder Lichtkunst an beziehungsweise in Gebäuden laden die Betrachter zur Auseinandersetzung mit künstlerischem Wirken ein. Das 1993 von Prof. Joseph Kosuth am Bonatz-Bau als Leuchtschrift installierte Hegel-Zitat „…daß diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist.“ sei als denkwürdiges Beispiel für eine solche künstlerische Intervention genannt. Kunst am Bau regt zum Nachdenken an, fördert die Baukultur und sichert darüber hinaus Kunstschaffenden ein Einkommen, in dem der Staat sich dazu verpflichtet, einen gewissen Anteil der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Schon 1928 wurde erlassen, dass dadurch für “... beschäftigungslose und in Not geratene bildenden Künstler, Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten zu schaffen“ seien. In Anbetracht der Folgen der Pandemie ist dies leider wieder ein akutes Problem. 1950 beschloss der Bundestag, Kunst am Bau weiterhin zu fördern. Leider wurde diese Förderung in Stuttgart Anfang der 90er Jahre deutlich zurückgefahren, weshalb wir jetzt interfraktionell beantragen, dass ein Leitfaden für Kunst am Bau im Wirkungskreis Stuttgarts erstellt werden soll.