Kulturelle Vielfalt schützen

Amtsblattbeitrag vom 16. Januar 2020

Die Schwulenbar Eagle liegt am Mozartplätzle im Lehenviertel. Seit 1989 treffen sich dort Leute Stuttgarts und darüber hinaus. Darkroom inklusive, ordentlich angemeldet samt Zahlung der Vergnügungssteuer. All das ging 30 Jahre gut. Zum 1. Januar kam es zum Betreiberwechsel und in diesem Zuge zu neuen Auflagen seitens der Ämter. Das sogenannte „Gewohnheitsrecht“ entfiel, dementsprechend streng wurde ein Weiterbetrieb der Bar ausgelegt. So wurden u.a. der Darkroom verboten, „der Aufenthalt teilweise bekleideter Personen“ und die “Gewährung der Möglichkeit zum Dating“. Für besonderes Aufsehen in den sozialen Medien, nachdem die Betreiber die Öffentlichkeit über diese Neugikeiten informierten, sorgte die “potentielle Gefahr für die Sittlichkeit und eine mögliche Belästigung der Nachbarschaft“, wie dem Schreiben des Amtes zu entnehmen war.

Nachdem der Bar eine Welle der Solidarität entgegenschwappte, reagierte die Stadt recht schnell und ließ verlautbaren, sich umgehend mit dem neuen Betreiber um eine angemessene Lösung zu kümmern. Das begrüßen wir sehr. Denn Im konkreten Fall geht es nicht "nur" um Minderheitenschutz oder um den Gedanken der kulturellen Vielfalt – es geht auch darum in Zeiten, in welchen reaktionäre, homophobe und rechte Umtriebe zum Alltag gehören, den Zusammenhalt einer offenen Gesellschaft zu stärken. Zudem sollten wir die Vergnügungsstättensatzung optimieren.