Der Gemeinderat ist bunt

Amtsblattbeitrag vom 20. Februar 2020

Die CDU-Fraktion im Landtag stört sich am 2014 eingeführten Auszählverfahren bei Kommunalwahlen – und damit an kleineren Gruppen in den Gemeinderäten. Laut der Landeszentrale für politische Bildung ist dieses Verfahren, das bereits im Landtags-, Bundes- und Europawahlrecht Anwendung findet, gerechter und benachteiligt nicht länger kleine Parteien und Wählervereinigungen bei der Umrechnung der Wählerstimmen in Mandate: „Die Sitzzuteilung nach Sainte-Laguë verhält sich neutral zur Stärke der Parteien.“

Aber während in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, dass sich die Bürger_innen politisch engagieren sollen, möchte die CDU nun lokale Initiativen von den Kommunalwahlen quasi ausschließen. Leider liegt dabei der Verdacht nahe, dass es hier vor allem um eigene Mandate geht. Eine Grundhaltung, die in unseren Augen nicht der Maßstab sein kann. Denn gerade der Wahlerfolg der kleineren Listen im ganzen Land zeigt, dass sie die vorhandenen Interessen der Wählerschaft widerspiegeln und die Menschen ebenfalls erwarten, dass sich die Gemeinderatsarbeit an der Sache und nicht an Parteipolitik orientieren soll.

Der aktuelle Vorstoß lässt auf eine umgekehrte Vorstellung schließen. Anbei hatte die CDU-Gemeinderatsfraktion nach der Wahl den Einzelvertreter der Liste „Keine Fahrverbote“ in Ihre Fraktion aufgenommen: Wir für unseren Teil begrüßen die Beibehaltung des bisherigen Verfahrens.