Antidiskriminierungserklärung

Amtsblattbeitrag vom 24. Oktober 2019

Die Antidiskriminierungserklärung der Stadt Stuttgart liegt vor. Sie gilt für uns Gemeinderatsmitglieder, die Verwaltung und die Angestellten der Stadt. Erarbeitet wurde sie vom Gesamtpersonalrat und Oberbürgermeister Fritz Kuhn. Dafür bedanken wir uns von Herzen – obschon die Notwendigkeit eines solchen Leitfadens kein gutes Zeichen ist. Stellen doch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und unser Grundgesetz genau diese Ansprüche als Grundsteine unserer Gesellschaft dar. Angesichts der bundesweiten und lokalen Übergriffe unterschiedlichster Form, ist jedoch eindeutiger Handlungsbedarf angezeigt. Denn klar ist: Rassismus, Faschismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit haben bei uns nichts verloren. Eine wesentliche Aufgabe der Politik ist es, die unterschiedlichen Lebenswelten einer Gesellschaft zu würdigen und diese Gemeinschaft als Ganzes zusammenzuhalten. Und es ist an allen BürgerInnen, das zerbrechliche Wesen der Demokratie zu schützen, lebendig zu halten und zu gestalten. Gelebter Pluralismus bedeutet, die Vielfalt der Meinungen zu akzeptieren, zu tolerieren und konstruktiv zu nutzen. Die einzige Grenze der Toleranz ist bekanntlich die Intoleranz. Diese Grenze wurde in der Antidiskriminierungserklärung verschriftlicht. Denn Identität begreifen wir als etwas, das sich nicht an Alter, Herkunft, Geschlecht oder Einkommen festmachen lässt.