187/2022 | VVS-Tarifschock abwenden

Wir beantragen:

Der Oberbürgermeister legt dem Gemeinderat zeitnah eine Beschlussvorlage zur Anpassung des VVS-Gemeinschaftstarifs an die Kostenentwicklung der Verkehrsunternehmen im Mischverbund zur Beratung vor.

Darin sind die zur Refinanzierung anstehenden Kosten und die Möglichkeiten einer steuerfinanzierten Abmangeldeckung unter den Aufgabenträgern darzustellen.

Die Beschlussvorlage ist mit hinreichendem Abstand zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats der SSB AG am 05. Juli im Verwaltungsausschuss als Tagesordnungspunkt zur Beratung aufzurufen.

Begründung:

Bereits heute zeichnet sich ab, dass anhand der Kostenindizes für Energie und Treibstoffe ein hoher Mehraufwand für die Verkehrsunternehmen im VVS entstanden ist, der entsprechend der vertraglichen Regularien gegenüber den Aufgabenträgern geltend gemacht und refinanziert werden muss. Allein für Diesel werden Mehrkosten von 70 Prozent zum Vorjahr vermeldet. Viele Busunternehmen waren und sind auf Liquiditätshilfen angewiesen. Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Fahrgastrückgänge und eines bislang fehlenden Schutzschirms des Bundes für den ÖPNV ist diese Entwicklung höchst kritisch.

Unter der Hand wird bereits von einem Preisschock von 7 Prozent durchschnittlicher Tarifanpassung gesprochen. Im Verhältnis zur letzten Anpassung zum 01.04.22 mit 2,5 Prozent ist ein derartiger Preissprung nicht vermittelbar und würde die Rückgewinnung von Fahrgästen deutlich erschweren, treue VVS-Kunden zusätzlich zur Gesamtinflation stark belasten sowie die Ungerechtigkeit im VVS weiter verschärfen. Denn insb. einkommensarme Mensch im Hilfebezug haben bis dato keinen im Verbundgebiet einheitlich rabattierten Zugang zum ÖPNV.

Vor dem Hintergrund der Klimaschutzbemühungen ist die Gleichzeitigkeit milliardenschwerer Spritpreisvergünstigungen zur Entlastung von Autonutzer*innen und anstehender Preisschocks im ÖPNV inakzeptabel. Hier bedarf es einer schnellen Verständigung unter den VVS-Aufgabenträgern Land, Landkreisen, Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart sowie der außerplanmäßigen Bereitstellung von Steuermitteln.

Die Entscheidung über die diesjährige Tariferhöhung darf nicht erneut hinter verschlossenen Türen des SSB-Aufsichtsrats, ohne Beteiligung des Hauptorgans gefasst werden. Seit jeher wird in allen Landkreisen des VVS über die Anpassung des Gemeinschaftstarif in öffentlichen Gremiensitzungen beraten - das ist angesichts der Relevanz für die Öffentlichkeit auch in der Landeshauptstadt geboten.

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