129/2021 | Steigende Zahlen unter den Jüngsten: Coronakonforme Kinderbetreuung ermöglichen

Interfraktioneller Antrag mit Freie Wähler, Die FrAKTION, SPD.

Wir fragen:

  1. Wie viele Betreuungseinrichtungen können derzeit keine festen Kleingruppen mit maximal 10-15 Kindern anbieten? In welchem Rahmen bewegen sich die Gruppengrößen aktuell?
  2. Wie häufig mussten Gruppen in Quarantäne geschickt werden? Wie oft musste eine ganze Einrichtung aufgrund von Covid 19-Fällen geschlossen werden?
  3. Hat die Coronapandemie die Personalsituation in den Betreuungseinrichtungen verschärft (z.B. aufgrund von Risikopatient:innen unter den Erzieher:innen, coronabedingten Kündigungen, Schwierigkeiten bei der Neueinstellung, fester Zuordnung der Springkräfte zu einer Einrichtung/Gruppe)?
  4. Ist ein wochen- oder tagesweises Wechselmodell wie in den Schulen zeitweise denkbar?
  5. Wie sieht das Antigen-Schnelltestkonzept für Kitas in Stuttgart aus und ab wann kann es voraussichtlich umgesetzt werden?

Wir beantragen darüber hinaus:

  1. Die Verwaltung legt ein Konzept mit dem Ziel vor, möglichst allen Kindertageseinrichtungen die Betreuung in Kleingruppen zu ermöglichen.
  2. In einem solchem Konzept wird insbesondere versucht, räumliche und personelle Hürden abzubauen. Dazu wird geprüft, welche anderen aktuell nicht genutzten Räume (z.B. Gemeindehäuser, Bürgerhäuser oder Veranstaltungsräumlichkeiten) einer temporären Nutzung durch Kitas zugeführt werden können und ob zusätzliche Nichtfachkräfte sowie Fachkräfte aus anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, in den Einrichtungen noch geschlossen sind, zur vorübergehenden Tätigkeit in einer Kita gewonnen werden können.
  3. Es wird ein Gebührenerlass für Eltern ermöglicht, wenn die Einrichtung ihrer Kinder keine Kleingruppen anbieten kann, und sie ihre Kinder während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen zuhause betreuen, um dem Infektionsgeschehen entgegenzuwirken.

Mit Blick auf eventuell künftig wieder notwendige flächendeckende Kita-Schließungen beantragen wir:

  1. die freiwillige Aussetzung der Gebühren im Falle genereller Schließungen vorerst bis zu den Sommerferien sowie
  2. die Weiterfinanzierung der Freien Träger im üblichen Umfang und die Erstattung der Gebührenausfälle, um ihnen einen analoges Vorgehen zu ermöglichen.
  3. eine relative Abrechnung der Gebühren einer ggf. wieder eingerichteten Notbetreuung auf Grundlage der Unabkömmlichkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber:innen (Wer 1 Tag unabkömmlich ist und das Kind in die Betreuung bringt, bezahlt 20% der Gebühren, 2 Tage 40% usw. Ist das Kind krank oder kommt aus anderen Gründen nicht in die Kita, bleibt die Gebühr davon unberührt.).

Begründung:

Kinder brauchen andere Kinder. Deshalb war es richtig, dass Einrichtungen zur Kinderbetreuung früher als andere Einrichtungen geöffnet wurden. Neben den sozialen Kontakten für die Kinder und der notwendigen Unterstützung bei der Betreuung für die Eltern spielen in diesem Zusammenhang auch Themen wie Bildungsgerechtigkeit sowie die Kita als Frühwarnsystem für Schwierigkeiten in den Familien der Kinder eine Rolle.

Aktuell schnellen die Corona-Zahlen wieder nach oben – insgesamt und speziell unter Kindern. Angesichts teils großer Gruppen – entgegen der Empfehlungen feste Kleingruppen einzurichten – und weil kaum Abstände eingehalten werden können, ist dies kaum verwunderlich. Das veränderte Infektionsgeschehen durch die sich zunehmend durchsetzende britische Mutante trägt zusätzlich einen erheblichen Teil zur Verbreitung des Coronavirus bei den Kindern und damit auch auf die mit ihnen in Kontakt stehenden Erwachsenen bei. Die aktuellen Inzidenzzahlen nach Altersgruppen zeigen deutlich, dass das Infektionsgeschehen nun stark bei den kleineren Kindern stattfindet. Das muss uns alarmieren. Erschwerend kommt hinzu, dass sich einige Eltern nach der sehr hohen Belastung, der sie mit Job, Kinderbetreuung, ggf. parallelem Homeschooling und Terminen seit über einem Jahr ausgesetzt sind, nicht mehr anders zu helfen wissen und ihre Kinder in die Betreuung schicken, obwohl Erkältungssymptome oder gar bestätigte Corona-Fälle im Haushalt vorliegen. Andere Eltern lassen ihre Kinder trotz bestätigter Fälle in deren Kitagruppen nicht testen aus Sorge, dass die Kinder positiv sein könnten und sie selbst dann ebenfalls in Quarantäne müssen. Die Verfolgung und Unterbrechung der Infektionsketten wird so nahezu unmöglich.

Sollte es wieder zu einer Schließung der Kitas kommen, wird angesichts einer hohen Unzufriedenheit der Eltern mit der Abrechnung der Notbetreuung in Kombination mit der hohen Belastung außerdem kaum damit zu rechnen sein, dass Eltern nur das Minimum an Notbetreuung in Anspruch nehmen. Obwohl den meisten Eltern sehr wohl bewusst ist, dass ihre bezahlten Gebühren nicht kostendeckend, sondern stark durch die Stadt subventioniert sind, nehmen die Eltern die Forderung der vollen Gebühren bei nur teilweiser Inanspruchnahme der Notbetreuung als Nicht-Würdigung ihres Beitrags zur Infektionsbekämpfung wahr, insbesondere weil die Anwesenheit der Kinder in der Notbetreuung aus Gründen der eventuellen Kontaktnachverfolgung ohnehin genau dokumentiert werden musste. Darüber hinaus halten wir es für notwendig, für eventuelle künftige flächendeckende Schließungen der Kitas schon jetzt Sicherheit für die Eltern im Bezug auf die Gebühren herzustellen. Die Wartezeit bis zu einer erneuten Entscheidung des Gemeinderats über den freiwilligen Erlass von Kitagebühren sollten wir den Familien ersparen.

Aus unserer Sicht braucht es daher andere Lösungen – auch ergänzend zu einer Schnellteststrategie in den Kitas – als die bisherigen Wechsel zwischen Schließung mit Notbetreuung und Öffnung, zumal auch Schnelltests zwar Infektionen schneller aufdecken, aber nicht verhindern, dass jeweils die vollständige betroffene Gruppe einer Einrichtung in Quarantäne muss.

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