31/2023 | Rilling-Areal – Chance für die Neckarvorstadt

Am 6.2.2023 war der Stuttgarter Zeitung zu entnehmen, dass das Rilling-Areal in Bad Cannstatt bis zum Herbst 2023 seine Nutzung verlieren wird, weil die Sektkellerei Rilling ihren Betrieb einstellt.

Das Areal befindet sich an einem bedeutsamen Knotenpunkt zwischen der Altstadt von Bad Cannstatt und der Neckarvorstadt und liegt am Neckarufer, womit das Areal ein relevanter Baustein für das Thema Stadt am Fluss und die Vernetzung der beiden Stadtteile ist.

Darüber hinaus wurde das Areal im vergangenen Jahr in das Landessanierungsprogramm aufgenommen, womit die Ziele

• „Sicherung und Verbesserung der historisch gewachsenen Bausubstanz insbesondere der denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Gebäude,

• Funktionale und gestalterische Sicherung und Stärkung des Stadtteils als Wohn-, Arbeits- und Versorgungsbereich mit örtlichem Kulturangebot,

• Erhalt des günstigen Mietniveaus und eines gemischten Wohnungs- und Bewohnergefüges,

• Sicherung und Entwicklung von zusammenhängenden Grünstrukturen zur Stärkung der Attraktivität und Identität des Stadtteils, insbesondere auch zum Neckar, um auch klimatischen Herausforderungen zu begegnen,

• Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders und Ergänzung der sozialen Infrastruktur, insbesondere für Kinder und Jugendliche sowie von niederschwelligen Spiel- und Bewegungsangeboten sowie

• Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen für alle Generationen”

verbunden sind.

Und in der Tat ist es so: Es gibt in der Neckarvorstadt beispielsweise keine öffentlichen Plätze mit Aufenthaltsqualität, keine Treffpunkte und auch keine Orte für Veranstaltungen. Viele dieser Ziele können aber durch eine Neuprogrammierung dieses Areals – sei es in dem sicher streitbaren Frontgebäude und den historischen Gebäuden dahinter oder (Teil-)Neubau – verwirklicht werden – zumal durch eine Ateliernutzung auf dem Areal schon Anknüpfungspunkte für andere Nutzungen bestehen und mit einem Aufbrechen der Großstruktur oder einer Öffnung des Erdgeschosses die Trennwirkung des Areals minimiert werden kann.

Um den Zielen der Stadt an dieser Stelle gerecht zu werden, darf das Areal daher nicht kurzfristig zum Spielball von Investoren werden. Im Gegenteil: Für das Areal sollen städtebauliche, freiräumliche und architektonische Ziele sowie Ziele für soziale und gemeinschaftsbildende Nutzungen festgelegt werden.

Um das Areal und die Raumressourcen nicht über einen langen Zeitraum ungenutzt zu lassen, ist in den unterschiedlichen Gebäuden und Freiräumen – beispielsweise anknüpfend an die Ateliernutzung – eine Zwischennutzung denkbar.

Sollten die Eigentümer*innen das Areal veräußern, besteht durch die Lage im Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht für die Stadt, das ermöglichen würde, das Areal selbst zu entwickeln.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik noch im 1. Quartal 2023 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen, womit sich eine Veränderungssperre verbindet.

2. Die Verwaltung geht in Gespräche mit den Eigentümer*innen des Areals, um Zwischennutzungsoptionen auszuloten.

3. Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, mit den Eigentümer*innen in Gespräche zu gehen, um Kauf- und Nutzungsoptionen zu eruieren.