492/2020 | Pop-Up Trails als Übergangslösung für das Mountainbiken in Stuttgarter Wäldern

Wir beantragen:

1. dass die Verwaltung geeignete und dem aktuellen Nutzungsdruck angemessene „Popup“-Mountainbikewege definiert. Dies soll unter Berücksichtigung der Kriterien „Naturschutz“ sowie „erhöhtes Aufkommen anderer Waldnutzer:innen“ sowie unter Einbeziehung der Expertise lokaler Mountainbike-Vereine geschehen (z.B. MTB Stuttgart).

2. dass die definierten Strecken schrittweise als Übergangslösung bis zur endgültigen Fertigstellung des Gesamtkonzepts freigegeben, ausgewiesen und öffentlich kommuniziert werden.

3. dass die definierten Wege gemeinsam mit den beteiligten Interessenparteien (z.B. Mountainbiker:innen, Spaziergänger:innen, Naturschutzverbände etc.) evaluiert werden und deren Übernahme in die Gesamtkonzeption geprüft werden.

Hintergrund der Anfrage:

Bei geschlossenen Sportvereinen und Fitnesskursen, kommt ein sehr großer Teil der Stuttgarter:innen ihrem Bewegungs- und Erholungsbedürfnis im öffentlichen Raum nach. Neben den vielen Parks ist es insbesondere der Wald, welcher zu einem beliebten Ziel wird und immer größeren Zulauf durch verschiedene Nutzergruppen (Forst, Spaziergänger:innen, Reiter:innen, Hundebesitzer:innen, Läufer:innen, Radfahrer:innen und Mountainbiker:innen) erfährt.

Aufgrund des hohen Nutzungsdrucks ist es zwingend notwendig, ein nachhaltiges Gesamtkonzept für den Stuttgarter Wald zu entwickeln. Dies sollte partizipativ, nämlich unter Einbezug aller Nutzergruppen geschehen. In einem Antrag zum Doppelhaushalt 2020/21 hat PULS dies beantragt und der Gemeinderat folgerichtig beschlossen. Insbesondere der waldbezogene Radsport hat sein Schattendasein verlassen. Zwar wurde mit dem “Woodpecker” eine Strecke eingerichtet, diese erreicht aber nur die Gruppe der Downhillfahrer:innen; und somit nur knapp 10% der Radfahrer:innen. An diesem Beispiel wird deutlich, dass hier nur ein kleiner Teil der Bürger:innen berücksichtigt wurde. Es ist aus unserer Sicht zwingend notwendig, dass zukünftige Angebote auch einer möglichst großen Bandbreite entsprechen und an dieser Nachfrage ausgerichtet werden.

Eine der zahlenmäßig größten Nutzergruppen sind Moutainbiker:innen [1]. So formuliert auch das Land: “Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Rad- und Mountainbike-Fahren im Wald. So soll jeweils dezentral vor Ort die Ausweisung von Mountainbike-Wegen bedarfsgerecht vorangebracht werden - gemeinsam mit den Waldbesitzenden und den Interessengruppen, die den Wald in ihrem Sinne nutzen wollen. Am besten gelingt dies, wenn diese sich mit Rücksicht und Fairness begegnen. [....]“. Die Nutzung des Waldes regelt für jene Nutzergruppe das Landeswaldgesetz. Derzeit ist das Befahren von Wegen unter zwei Meter Breite mit Fahrrädern nicht gestattet (§37). Aus diesem Grund werden derzeit sogar Polizeikontrollen im Wald durchgeführt und Moutainbiker:innen stark kriminalisiert. Diese Kontrollen sind kaum zielführend dazu ressourcenintensiv. Es macht keinen Sinn, auf der einen Seite legale Angebote für Mountainbiker:innen zu erarbeiten, für die der Gemeinderat ein Budget bereitgestellt hat und auf der anderen Seite aber diese Sportler:innen zu kriminalisieren. So heißt es in der Stellungnahme der Landesregierung aber weiter: „Die Landesregierung macht sich dafür stark, dass auf Basis der möglichen Ausnahmeregelung mehr Wege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald eingerichtet und zugänglich gemacht werden. Daher wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verstärkt für die Konzipierung und Ausweisung neuer Singletrails auf kommunaler Ebene werben.“ Zuständig für die Ausweisung sind die Unteren Forstbehörden. Das MLR wird diese daher auffordern, die Konzeption von Wegen, die für das Radfahren geöffnet werden könnten, auf kommunaler Ebene konstruktiv zu begleiten.

Dies ist nach Paragraf 37 Absatz 3 Landeswaldgesetz auch möglich. Voraussetzung dafür, dass auch Wege unter zwei Meter Breite für das Fahrradfahren freigegeben werden ist, dass sich alle Beteiligten vor Ort auf eine gemeinsame Lösung verständigen und die örtliche Forstbehörde diese genehmigt [2]. Wir begrüßen den Beginn der Entwicklung des angesprochenen Nutzungskonzepts. Folgerichtig hat das Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Firma gefunden und beauftragt, ein solches Mountainbike- und Freizeitkonzept zu erarbeiten. Die Fertigstellung und Vorlage jenes Konzeptes ist aber nicht vor Ende nächsten Jahres zu erwarten. Bis zur für die Stuttgarter:innen bemerkbaren Umsetzung wird weitere Zeit notwendig sein.

Daher beantragen wir, dass das Garten- Friedhofs- und Forstamt die bereits intensiv genutzten Fahrwege für Mountainbiker:innen in Zusammenarbeit mit den lokalen Mountainbike-Vereinen definiert und das Radfahren auf diesen Wegen temporär als Übergangslösung freigibt. Dies kann – wie mehrere Modellregionen zeigen – durchaus naturverträglich funktionieren [Vgl.3]. Hierbei ist besonders das Beispiel der Zusammenarbeit von Forst und Vereinen in Freiburg („Freiburger Modell“) zu erwähnen [Vgl.4]. Die Wege – auch unter 2m Breite – werden dort für alle Waldnutzer:innen gemeinsam freigegeben. Hierdurch entsteht ein für MTB dichtes Netz an naturbelassenen Wegen, an welchem der Forst und der Verein Mountainbike Freiburg partnerschaftlich zusammenarbeiten. Eine aktuelle Umfrage zeigt auch, dass 90% der Mountainbiker:innen auch Wege nutzen, welche schmaler als 2m sind – lediglich 8% der weiteren Waldnutzer:innen sieht sich hierdurch eingeschränkt [5].

Diese hier beantragte Übergangslösung soll gewährleisten, dass - bis das Gesamtkonzept erarbeitet ist – mit dem Naturschutz im Einklang stehende Strecken freizugeben, welche ggf. ohnehin schon genutzt aber derzeit von der Polizei und Ordnungsamt geahndet werden. Wir distanzieren uns von der pauschalen Kriminalisierung von Moutainbiker:innen. Eine Freigabe von Strecken für Mountainbiker muss keinesfalls in Form weiterer kostenintensiver Sportstätten wie der “Woodpecker”-Strecke erfolgen, sondern kann mit einer einfachen Freigabe des Radfahrens auf schon bestehenden, naturverträglichen und geeigneten Wegen stattfinden. Dabei entstünden keine weiteren Kosten. Mountainbike-Vereine müssen für die anfallende Pflege und Kennzeichnung dieser Trails in Verantwortung genommen werden. In diesem Zusammenhang können wichtige Erfahrungswerte gesammelt werden, die in das zukünftige Konzept eingearbeitet werden. Zudem könnten einige der jetzt schon von Bikern genutzten Strecken im Stadtwald ohnehin das Potenzial haben, zukünftig als legale Radwege in ein allgemeines Freizeitkonzept übernommen zu werden. Insgesamt soll darauf geachtet werden, dass Naturschutzgebiete geschont werden und - wo erforderlich - eventuell auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen durch die Vereine geschaffen werden.

[1] https://enduro-mtb.com/mountainbike-stuttgart-ev/#:~:text=Mountainbiken%20ist%20ein%20beliebter%20Freizeitsport,gibt%20es%20rund%2060.000%20Mountainbiker (Zugriff am 04.11.2020)

[2] https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/mountainbike-fahren-im-wald-infoszur-zwei-meter-regel/ (Zugriff am 02.11.2020)

[3] https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/mountainbike-fahren-im-wald-infos-zur-zwei-meter-regel/ (Zugriff am 04.11.2020)

[4] https://bikesport-sasbachwalden.de/schaeffler-mtb-arena/ (Zugriff am 04.11.2020) https://www.baiersbronn.de/de-de/natur/mountainbiking (Zugriff am 04.11.2020) https://www.alpenverein.de/natur/naturvertraeglicher-bergsport/natuerlich-biken/nachhaltige-konzepte -in-modellregionen_aid_33484.html (Zugriff am 04.11.2020) https://www.trailcenter-rabenberg.de/ (Zugriff am 04.11.2020) https://pfalz-biker.com/ /https://www.mountainbike-freiburg.com/ (Zugriff am 04.11.2020)

[5] https://www.mountainbike-freiburg.com/content/mountainbike-freiburg-ev (Zugriff am 04.11.2020) Oder auch: Patrick Hecklinger (Pressesprecher Mountainbike Freiburg e.V. 0175/5988661 / presse@mountainbike-freiburg.com) https://www.mountainbike-magazin.de/touren/trailmekka-freiburg/ (Zugriff am 04.11.2020) https://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/neuer-abfahrtstrail-fuer-freiburg-baden-to-the-bone (Zugriff am 04.11.2020)

[6] https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/DTN_2017_Web.pdf (Zugriff am 04.11.2020)

Stellungnahme lesen