300/2021 | Klimaneutralitätsziel Paris-konform fixieren – Antrag zur Aussprache unter TOP 3 des Ausschusses für Klima und Umwelt am 24.09.21

Wir beantragen:

1) Das Konzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart” aus 2016 wird mit folgenden Maßgaben fortgeschrieben:

    1. a) Die CO2-Emissionen werden bis 2035 um 95 Prozent reduziert. Der Emissionsminderungspfad legt hierbei das für Stuttgart noch zur Verfügung stehende CO2-Budget auf Basis der Berechnungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung zugrunde. Für die Jahre 2025 und 2030 sind jeweils Zwischenziele zu formulieren, differenziert nach Sektoren.

    1. b) Der Endenergieverbrauch ist bis 2035 zu halbieren, und soll zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Der darin enthaltende Anteil Erneuerbarer Energie aus Erzeugungsanlagen im Stadtgebiet muss auf mindestens 30 Prozent und aus Erzeugungsanlagen im Gebiet des Verbands Region Stuttgart auf mindestens 50 Prozent angehoben werden.

2) Die Durchführung einer auf Dauer angelegten stadtweiten Kommunikationskampagne mit dem Schwerpunkt auf klimagerechtes Handeln und Suffizienz.

3) Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, auf Landes- und Bundesebene auf einen gesetzlichen Rahmen zu dringen, der eine tatsächliche Erreichung der oben genannten Ziele auf kommunaler Ebene ermöglicht.

Begründung:

Die Auswirkungen der fortschreitenden Klimakrise sind in allen Regionen der Erde bereits heute gravierend. Auch Deutschland ist Teil einer Welt, die durch menschliches Handeln - und trotz der Warnungen der Wissenschaft - aus den Fugen gerät. Allein mit 30 Milliarden Euro wird die Bundesregierung Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz leisten. Ein urbanes Starkregenereignis im Sommer hinterließ auch in Stuttgart erhebliche Schäden. Je länger der notwendige Transformationsprozess zur Klimagerechtigkeit aufgeschoben wird, desto größer der irreversible Schaden an unserer Biosphäre und desto größer der Verlust an Freiheit für alle künftigen Generationen.

Das Pariser Klimaschutzziel zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts wird mit größter Wahrscheinlichkeit verfehlt. Nur mit einer globalen Kraftanstrengung bislang ungeahntes Ausmaßes erscheint es angesichts der fortschreitenden Entwicklung der weltweiten Emissionen noch möglich, das 1,75 Grad-Ziel zu erreichen, um die katastrophalen Folgen für die menschliche Zivilisation durch das Übergleiten in ein unkontrollierbares und selbstverstärkendes Hothouse-Szenario abzuwenden.

Das Konzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart” aus 2016 unterstellt in seinem Emissionsminderungspfad ein deutlich zu großes CO2-Restbudget. Es steht damit im Widerspruch zur wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Klimaschutz zum Staatsziel zu erheben und einen verbindlichen, Paris-konformen Korridor zur Klimaneutralität festzulegen. Auch das kurz darauf novellierte Klimaschutzgesetz der Bundesregierung bleibt auf diesen Konflikt eine Antwort schuldig.

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat jedoch ein nationales CO2-Restbudget ermittelt das als Richtschnur für den kommunalen Dekarbonisierungspfad herangezogen werden kann und sollte.

Damit Stuttgart künftig seinen Energiebedarf klimagerecht decken kann gilt es, neben der Einsparung und Effizienzsteigerung in allen Sektoren, konsequent die lokalen und regionalen Potentiale Erneuerbarer Energie zu heben. Allein im Stadtgebiet steht ausweislich der Zahlen des Amts für Umweltschutz ein ungenutztes Potential von 5.000 GWh/a zur Verfügung (3.500 GWh/a in Fotovoltaik und 1.200 GWh/a in Erdwärme). In der Region Stuttgart stehen ausweislich des im Mai 2019 aktualisierten Windatlas u.a. große ungenutzte Potentiale für die Windenergienutzung zur Verfügung.

Gleichzeitig gilt es, Fehlanreize zur Weiternutzung fossiler Energieträger konsequent zu beseitigen: das gilt auch für das bislang zu unkritisch bewertete, aber de facto ebenfalls sehr klimaschädliche Erdgas.

In diesem Zusammenhang sind die Gesetzgeber gefordert nachzusteuern: von der Beseitigung von Subventionen mit klimaschädlichen Fehlanreizen, über das Gebäude-Energie-Gesetz, das Verkehrsrecht, die Infrastrukturpolitik, die Landnutzung oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz, um nur einige zu nennen: es fehlt an einem klimagerechten Ordnungsrahmen, und an den notwendigen Instrumenten zur kommunalen Steuerung. Hier ist der Oberbürgermeister gefordert, im Schulterschluss mit der kommunalen Familie, den Gesetzgeber zum Handeln zu motivieren.

Ohne Suffizienz und konsequent klimagerechtes Handeln wird Paris scheitern. Eine ressourcenleichte Lebensführung muss daher das kulturelle Leitbild sein. In diesem Zusammenhang bedauern wir, dass die bereits vor Jahren beschlossene Nachhaltigkeitskampagne bis heute nicht in die Umsetzung gegangen ist.

Die Fraktionsgemeinschaft PULS bekennt sich zu Paris und einer klimagerechten Zukunft. Jetzt gilt es zu handeln.

Gezeichnet:

Christoph Ozasek, Deborah Köngeter, Verena Hübsch, Thorsten Puttenat, Ina Schumann

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