55/2021 | Junge Stadträt*innen für junge Stadträt*innen: Wir bereiten den Weg für mehr junge Menschen in den Gemeinderäten

Dieser Antrag wurde von folgenden Einzelstadträt:innen gestellt: Gottfried Matthias (DieFrAKTION), Köngeter Deborah (PULS), Meergans Jasmin (SPD), Mörseburg Maximilian (CDU), Ozasek Christoph (DieFrAKTION), Perc Dejan (SPD), Sakkaros Ioannis (CDU), Schanbacher Lucia (SPD), Schumann Ina (PULS), Verena Hübsch (PULS).

Wir fragen:

1) Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Stuttgart, um das kommunale Ehrenamt mit Familie und Beruf vereinbar zu gestalten?

2) Sieht die Stadtverwaltung weitere Möglichkeiten im Rahmen der aktuellen Rechtslage, um diesem Ziel näher zu kommen?

Wir beantragen:

3) Die Stadtverwaltung setzt sich beim Land Baden-Württemberg für eine Gemeindeordnung, die den Ansprüchen der heutigen Zeit und einem modernen Ehrenamt entspricht, ein. Diese muss Auszeiten für Familie, Beruf und persönliche Entwicklung regeln, beispielsweise eine temporäre Stellvertreter*innen-Regelung, die Ausübung des Ehrenamtes ohne notwendige Präsenz sowie digitale Lösungen.

Begründung:

Mit der Änderung der Hauptsatzung (GRDrs. 767/2020) haben wir jüngst die Rahmenbedingungen und den Handlungsspielraum unserer gemeinderätlichen Aufgaben aktualisiert. Sie bildet die Basis unserer Kompetenzen, zugleich findet sie ihre Grenzen jedoch in den Regelungen der Gemeindeordnung. In diesem Rahmen erscheint es uns jedoch nicht möglich, das gemeinderätliche Ehrenamt an die Ansprüche einer modernen Berufs- und Lebensrealität anzupassen. Der Wunsch nach Mitbestimmung in allen Altersgruppen wächst und diesem Zeitgeist muss auch die Gemeindeordnung angepasst werden. Lebensentwürfe haben sich verändert und damit auch die Ansprüche an die Regelungen.

Vor allem, wenn ein Ehrenamt einen so großen Teil des Lebens einnimmt, wie dies in der Landeshauptstadt Stuttgart der Fall ist, muss dies kompatibel und vereinbar mit dem Leben der Menschen in dieser Stadt sein. Stuttgart ist mit durchschnittlich 41,9 Jahren eine junge Stadt (im Vergleich liegt Baden-Württemberg bei 43,9 Jahren). Dies muss auch der Gemeinderat abbilden. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass das Ehrenamt zum Leben der Stuttgarter*innen passt.

Anders als in der Arbeitswelt räumt die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg keine Zeit für Familie, zur beruflichen oder privaten Weiterentwicklung ein. Dies bedeutet - bei der zeitlichen Intensität des Ehrenamts - aber eben auch keine Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt. Das ist nicht zeitgemäß und schließt breite Teile der Bevölkerung vom Ehrenamt aus.

Auch der Gesetzgeber muss Antworten auf diese Fragen finden. Insbesondere muss es für Stadträt*innen gewährleistet sein, wie auch in der Arbeitswelt, eine Auszeit für Familie, Beruf und eigene Entwicklung zu ermöglichen. Das Mandat könnte hierfür - sofern das verfassungsrechtlich möglich ist -, zeitweise auf eine Ersatzperson übertragen werden oder Mandatsträger*Innen durch digitale Teilnahme und Stimmabgabe den Sitzungen beizuwohnen. Eine temporär nachrückende Person scheidet nach Ablauf der dieser fest definierten Zeit wieder aus dem Gemeinderat aus.

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