181/2022 | Belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen der SWSG von der Klimaabgabe der Mieter*innen freistellen

Wir beantragen:

  1. Die SWSG entlastet Mieter*innen von belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen und verzichtet auf deren Klimaabgabe aufgrund der neuen Regelung des Bundes, die ab dem 1.1.2023 eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen vorsieht.

  2. Die  SWSG prüft eine aufsuchende Klima- und Energieberatung gegenüber ihren Mieter*innen als Nachfolgemodell zum Stromspar-Check.

Begründung:

Die SWSG beherbergt Mieter*innen sämtlicher gesellschaftlicher Schichten: Die einen verdienen durchschnittlich oder gar gut, andere haben aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Letzteren sollte die Stadt Stuttgart durch ihre Wohnbaugesellschaft SWSG entgegenkommen und auf deren Klimaabgabe, die ab dem 1.1.2023 aufgrund der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen erhoben wird, verzichten.

In diesem Zuge bedauern wir die Einstellung des Stromspar-Checks der Caritas und wünschen uns seitens der SWSG eine aufsuchende Klima- und Energieberatung für ihre Mieter*innen von belegungs- und mietpreisgebundenen Wohnungen.