125/2024 | Gestattung von Bürohunden in Verwaltungsgebäuden und in städtischen Einrichtungen
Interfraktioneller Antrag von PULS und Die FRAKTION
Begründung:
Die Integration von Hunden in Arbeitsumgebungen hat in den letzten Jahren, insbesondere in Folge der Corona-Pandemie, immer mehr an Bedeutung gewonnen: durch ihre Anwesenheit wird die Ausschüttung von Endorphinen gefördert, Stress reduziert und so das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen positiv beeinflusst. Zudem fördern sie die zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation und setzen Bewegungsanreize, indem sie zu Spaziergängen in den Pausen motivieren.
Studien und Erfahrungsberichte zeigen außerdem, dass die Anwesenheit von Hunden am Arbeitsplatz keine negativen Auswirkungen auf die Produktivität oder das Arbeitsumfeld hat. Im Gegenteil, es wurde festgestellt, dass die Anwesenheit von Hunden das Arbeitsklima verbessert und die Mitarbeiterzufriedenheit steigert. Darüber hinaus verbessert die Möglichkeit, den eigenen Hund zur Arbeit mitzunehmen, die Work-Life-Balance vieler Beschäftigter und steigert so die Attraktivität der LHS als Arbeitgeberin.
Dennoch sind verbindliche Rahmenbedingungen für die Mitnahme von Hunden im Arbeitsalltag unerlässlich. Hierzu gehören z. B. die Einhaltung der Hygienevorschriften und des Arbeitsschutzes, der Schutz von Bürogemeinschaften mit Hundehaarallergie und Regelungen zum Verhalten der Hunde und zur Verantwortung der jeweiligen Hundebesitzer*innen, um im Falle eines Vorfalls für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu gewährleisten. Bei der Beantwortung dieser Fragestellungen kann sich ggf. an den Regularien für Assistenzhunde orientiert werden, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bereits heute am Arbeitsplatz zugelassen werden müssen. Ebenso muss eine artgerechte Haltung der Hunde in den Räumlichkeiten uneingeschränkt gewährleistet sein. Für Arbeitsbereiche, in denen eine Mitnahme grundsätzlich nicht möglich sein wird, beispielsweise bei der Verarbeitung von Lebensmitteln, in Bereichen mit Publikumsverkehr oder im Kanalbetrieb, soll eine Negativliste erstellt werden.
In vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen ist es bereits gang und gäbe Hunde mitzubringen, ohne dass dies zu Problemen führt. Diese Möglichkeit soll zukünftig auch bei der LHS die Regel und nicht die Ausnahme darstellen.
Deshalb beantragen wir:
1. Die LHS Stuttgart steigert ihre Attraktivität als Arbeitgeberin, indem sie ihren Mitarbeitenden die Mitnahme von Hunden in Verwaltungsgebäude und in städtische Einrichtungen gestattet.
2. Hierfür arbeitet die Verwaltung Rahmenbedingungen aus, die das Mitbringen von Hunden an den Arbeitsplatz regeln.