81/2023 | Zwischenbericht über die Umsetzung legaler Mountainbike-Trails im Stadtwald

Wir beantragen:

Die Stadtverwaltung stellt einen Zwischenbericht über den aktuellen Stand im Genehmigungsverfahren zur Etablierung legaler Mountainbike-Trails, wie sie im Freizeitkonzept für den Stuttgarter Wald beschlossen wurden, in der Sitzung des Waldbeirats im zweiten Quartal 2023 vor.

Begründung:

Anfang 2022 veröffentlichte die Stadt ihr Freizeitkonzept für den Stuttgarter Wald, in dem die Realisierung eines legalen Mountainbike-Angebots als hoch priorisierte Maßnahme beschrieben wird. Bereits im Juni 2021 verabschiedete das Forum für die Freizeitkonzeption ein zweiteiliges Commitment, illegalen Mountainbike-Trails entgegenzuwirken und Mountainbiker*innen naturverträgliche Alternativen zur Ausübung ihres Sportes zu bieten.

Aus dem Projektbericht von 2022 lassen sich die zahlreichen naturschutzfachlichen Herausforderungen im Mountainbike-Bereich sowie weitere offene rechtliche Fragestellungen im Genehmigungsprozess entnehmen. Angesichts der komplexen Sachlage und den vielen am Prozess Beteiligten, die intensiv an der Sache arbeiten, ist die zeitliche Einschätzung sowie die weitere Planung im Vorgehen verständlicherweise kein leichtes Unterfangen.

Dennoch halten wir es für wichtig, den aktuellen Entwicklungsstand transparent zu machen und die diversen Interessengruppen und Akteur*innen regelmäßig über die Kozeptionsausarbeitung, inklusive sämtlicher Gutachtenergebnisse, zu informieren.

U.a. sollten die folgenden Fragen in dem Zwischenbericht behandelt werden:

1. Wie ist der jetzige Entwicklungsstand im Genehmigungsverfahren zur Legalisierung der Mountainbike-Trails?

2. Wann werden die Ergebnisse des Artenschutzgutachtens vorgestellt?

3. Welche Schritte erfolgen unmittelbar nach Abschluss der Arten- und Naturschutzprüfung und mit welchen Zeitfenstern ist zu rechnen?

4. Wo liegen die aktuell größten Hürden und Herausforderungen in der Aufarbeitung des Freizeitkonzepts?

5. Kann die vorgestellte Kostenplanung nach aktuellem Stand eingehalten werden?

6. Wie kann eine regelmäßige Auskunft an die Interessengruppen erfolgen?

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