123/2023 | Stopp des neuen Bebauungsplans für das EnBW-Areal „Der neue Stöckach“ an der Hackstraße – Stadt soll Stöckach-Areal kaufen

Interfraktioneller Antrag von Die FrAKTION, SPD und PULS

Die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) hat ihr Immobilienprojekt „Der neue Stöckach“ an der Hackstraße im Stuttgarter Osten, auf dem 800 neue Wohnungen hätten gebaut werden sollen, aus Rendite-Erwägungen auf Eis gelegt. Die EnBW spricht von „pausieren, bis sich die Lage auf dem Markt erholt hat.“ Diese Entscheidung hat weitreichende wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Konsequenzen nicht nur für den Stuttgarter Osten, sondern für gesamtstädtischen Wohnungsbauziele.

Durch den Stillstand droht über viele Jahre eine Brache mitten im Stuttgarter Osten, also in einer zentralen, strategischen Fläche eines funktionierenden Stadtteils. Überlässt man der EnBW das Areal, werden 800 Wohnungen lange Zeit nicht oder womöglich nie gebaut. Insbesondere werden die dringend benötigten 320 Sozialwohnungen auf dem Areal fehlen.

Die EnBW begründet das Aussetzen des Projekts mit einer „Konzentration auf das Kerngeschäft“. Dies lässt nicht erwarten, dass das Projekt von dem Energieunternehmen absehbar wiederaufgenommen wird. Die EnBW scheint vielmehr darauf zu setzen, dass sich mit neuem Baurecht die „marktwirtschaftlichen Bedingungen“ durch den steigenden Immobilienwert verbessern werden. Um etwaige Spekulationsabsichten zu unterbinden, soll die Stadt ihre Arbeiten an neuem Baurecht sofort einstellen.

Wir fordern die Verwaltungsspitze auf, Arbeiten am neuen Bebauungsplan sofort zu stoppen und zügig in Kaufverhandlungen mit der EnBW zu treten, damit das Areal von der Stadt selbst entwickelt werden kann. Auf eigenem städtischen Grund ist der Bau von wesentlich mehr bezahlbaren Wohnungen, möglich.

Stadtentwicklung und städtebauliche Neuordnung muss ureigene kommunale Aufgabe sein. Gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung darf grundsätzlich nicht privatwirtschaftlichen Investoren und überlassen werden.

Wir beantragen nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung, spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats diesen Antrag und damit die folgenden Beschlusspunkte zur Beratung und Abstimmung aufzurufen:

1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Arbeiten am Bebauungsplan einzustellen.

2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich Kaufverhandlungen mit der EnBW aufzunehmen, mit dem Ziel, das Areal in städtisches Eigentum zu überführen und selbst zu entwickeln.