259/2022 | Systemumstellung zur Erfassung von Öffnungs- und Schließzeiten und tagesgenauen Gebührenabrechnung in städtischen Kitas

Intrafraktioneller Antrag von PULS und der SPD

Aufgrund verschiedener Umstände (Bspw. pandemiebedingt, aufgrund von anderweitigen Krankheitsfällen oder bei Tarif-Streiken) gibt es in beinahe jeder städtischen Kita in regelmäßigen Abständen Ausfälle in der Betreuungszeit. Auch wenn die Gründe hierfür hinreichend bekannt und nachvollziehbar sind, ist es für Eltern und Betreuungspersonen schwierig nachzuvollziehen den vollen Gebührensatz zu entrichten, wenn die Betreuungszeiten nicht eingehalten werden und teilweise an ganzen Tagen keine Betreuung stattfinden kann.

Die Beantragung einer Rückerstattung der Beiträge ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Bearbeitenden nervenaufreibend. Dazu ist es heute laut der „Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder“ nicht vorgesehen, dass Kosten erstattet werden, wenn aus organisatorischen oder personellen Gründen zeitlich befristet keine sozialpädagogische Betreuung erfolgen kann. Dies führt zu Frust auf Seiten der Erziehungsberechtigten, Erklärungsnöten bei den Kita-Leitungen und häufig ins leere laufende einzelfallspezifische Verwaltungsaufwände.

Andere kommunale Träger (beispielsweise die Stadt München) und freie Träger haben flexiblere Lösungen für sich gefunden. Die Betreuungszeiten werden tagesgenau erfasst und entsprechend abgerechnet. Bleibt eine Einrichtung einen Tag geschlossen fällt für diesen auch keine Betreuungsgebühr an [1]. Um diese Erfassung und Abrechnung benutzerfreundlich und unkompliziert zu gestalten, werden über alle Einrichtungen hinweg spezifische Software und Einrichtungsverwaltungs-Systeme genutzt, die die Kita-Verwaltung erleichtern und den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Mit einer ähnlich gearteten Umstellung/Bereitstellung eines Erfassungssystems, um eine taggenaue Erfassung und Abrechnung von Betreuungstagen unkompliziert und benutzerfreundlich zu ermöglichen, erhoffen wir uns die folgenden Effekte:

1. die Entlastung des Kitas-Personals durch einfache und unbürokratische Handhabe/ Erfassung von Öffnungs- und Schließetagen

2. eine Entlastung der derzeitigen einzelfallgekoppelten Verwaltungsaufwände

3. eine transparente Gebührenabrechnung über die zu entrichteten Betreuungsentgelte

Deshalb beantragen wir:

- Die Verwaltung prüft welche Kosten und Nutzen mit der Umstellung eines Erfassungs- und Abrechnungssystems verbunden sind und geht dafür in den Austausch mit anderen Trägern

- Die Verwaltung prüft welche systemischen Anforderungen sowie personelle und finanzielle Mittel für eine solche System-Umstellung gegeben sein müssen und legt hierfür ein Umsetzungskonzept vor

- Die Verwaltung berichtet im nächsten Jugendhilfeausschuss über die Ergebnisse der Prüfung.

[1] Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung):

§ 11 Abs. (1) Wird eine Einrichtung ersatzlos geschlossen, verringert sich die Besuchsgebühr für jeden vollen Schließungstag um ein Zwanzigstel.

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