153/2022 | Sensibilisierung zu Sexismus in Führungspositionen

Wir beantragen:


1. Das Haupt- und Personalamt eruiert gemeinsam mit der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Männern und Frauen (ICG) externe Fortbildungs- und Schulungsangebote zu den Themen Sexismus, Sexismus am Arbeitsplatz und Geschlechtergerechtigkeit und stellt diese in einem geeigneten Ausschuss vor. Die Fortbildungs- bzw. Schulungsangebote erfüllen folgende Eckdaten:

a. hat mindestens eine Dauer von 8h,
b. beinhaltet eine gesamtgesellschaftliche Perspektive,
c. hat eine maximale Gruppengröße von 15 Teilnehmenden,
d. sind von ICG als geeignet bewertet.


2. Alle Führungskräfte der Führungsebenen 1-4, inkl. OB und BMs der LHS werden dazu verpflichtet mindestens eine der eruierten Fortbildungen bzw. Schulungen zu besuchen:


a. bereits im Amt bzw. Position befindliche Führungskräfte haben dazu 10 Monate Zeit,
b. für neue Führungskräfte ist eine entsprechende Fortbildung innerhalb der ersten 6 Monate obligatorisch.


3. Den Führungsebenen 5 und 6, sowie den Geschäftsstellenleitungen der Fraktionen wird die Teilnahme an einem der Fortbildungs- bzw. Schulungsangeboten optional angeboten.


4. Die Teilnahme an einem mindestens eintägigen Weiterbildungsangebot zum Themenkomplex Diskriminierung ist für Führungskräfte der Führungsebenen 1-4 fortan mindestens einmal alle 24 Monate notwendig.


Begründung:


Sexismus ist Diskriminierung basierend auf Geschlecht. Diese Form der Diskriminierung gründet sich auf einem Machtgefälle zwischen den Geschlechtern und betrifft darum Frauen und Nichtbinäre Menschen besonders. Somit ist Sexismus eine Diskriminierungsart, von der über die Hälfte der Gesellschaft betroffen sein kann. Welche Relevanz das Thema hat, wird auch in der Pilotstudie der Bundesregierung aus dem Jahre 2020 deutlich [1]. Von den in dieser Studie befragten Personen gaben 63% der Frauen und 49% der Männer an, bereits selbst sexuelle Übergriffe erlebt bzw. beobachtet zu haben. Als Ort wurde hierbei der Arbeitsplatz in Summe am häufigsten genannt (vgl. beigefügte Grafiken aus [1] S. 34f.). Zudem wurde gut ein Drittel der tatsächlich erlebten sexuellen Übergriffe von Kolleg*innen und ca. 13-17% von Vorgesetzten/Ausbilder*innen/Lehrer*innen erlebt (vgl. ebd.). Speziell in Führungspositionen wird das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern noch verstärkt, da immer noch deutlich mehr Männer Führungspositionen begleiten als Frauen. Dies ist auch in der LHS der Fall: In den Führungsebenen 1-4 (Bürgermeister*innen bis Dienststellenleitungen) sind absteigend korrelierend mit den Ebenen 30 – 41% der Führungspositionen von Frauen begleitet. Erst auf den unteren beiden Ebenen (bspw. Sachgebiets- und Teamleitungen) ist die Verteilung gleichmäßig (vgl. [2] S. 82). Häufig geht Sexismus mit weiteren Diskriminierungsformen wie Rassismus, Klassismus, Ageism oder Ableismus einher, dann wird von intersektionaler Diskriminierung gesprochen.


Um als aufgeklärte und zukunftsweisende Arbeitgeberin zu einer positiven Entwicklung beizutragen, ist es für die Landeshauptstadt Stuttgart unbedingt notwendig, aktiv zu werden. Dazu kann Wissen und Sensibilisierung durch Fort- und Weiterbildungen bei Führungskräften und Vorgesetzten zu den Themen Diskriminierung und speziell Sexismus und Geschlechtergerechtigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten.


[1] Sexismus im Alltag. Wahrnehmungen und Haltungen der deutschen Bevölkerung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juli 2020, online abgerufen am 05.05.2022:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/141246/6e1f0de0d740c8028e3fed6cfb8510fd/sexismus-im-alltag-pilotstudie-data.pdf
[2] Personalbericht 2021 der Landeshauptstadt Stuttgart

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