233/2022 | Möglicher Office Hub am Wallgraben – Umgang mit Unzufriedenheiten betroffener Ämter
Vier Ämter der Stuttgarter Verwaltung, die sich nach einem Zeitungsartikel der Stuttgarter Zeitung in Sachen Office Hub zu Wort meldeten, stehen einen möglichen Umzug nach Vaihingen/Möhringen äußerst kritisch gegenüber und führten über ihre jeweiligen Personalräte Umfragen durch.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen verweist darauf, dass sich die bürgernahe Lage der Dienstleistungen mit hohem Besuchsverkehr wie Planausgabe in der Innenstadt deutlich verschlechtern würde. Das Hochbauamt macht darauf aufmerksam, dass sie für den Bau, die Bestandsentwicklung und den Bauunterhalt nahezu aller städtischen Gebäuden zuständig sind. So würde der Standort am Wallgraben zu erheblichen Wegezeiten für die Mitarbeitenden führen. Letzteres dient auch als Argument des Personalrats des Amtes für Umweltschutz. Das Tiefbauamt vermeldet keinerlei Raumnöte. Alle vier Ämter verdeutlichen in ihren offenen Briefen die jeweiligen Nachteile des anvisierten Standortes. Wie geht die Verwaltung mit den Sorgen und Bedenken der betroffenen Ämter um?
Wir fragen:
1. Welche Auswirkungen werden die zusätzlichen Wegezeiten zu Ratssitzungen, zu anderen Ämtern in der Innenstadt und zu Projekten vor Ort haben? Wie viel effektive Arbeitszeit ginge dadurch verloren?
2. Wie ist der Stand der Digitalisierung? Würden die Ämter soweit ausgestattet sein, um Wege durch ämterübergreifende, digitale Zusammenarbeit „einsparen” zu können?
3. Mit welcher Auswirkungen ist durch die wenig ausgebaute Infrastruktur am Standort in Vaihingen/Möhringen in Bezug auf die Work-Life-Balance zu rechnen? (Die Nutzung der subventionierten Betriebsrestaurants fällt weg, zudem besteht zusätzlicher Zeitbedarf um Erledigungen zu betätigen.)
4. Wurde der Standort bezogen auf die Auswirkungen auf Personalgewinnung und Personalhaltung geprüft? Welche Erkenntnisse konnten hierfür gewonnen werden?
5. Die Planung der Räume ist bereits weit fortgeschritten. Wie weit können die Bedürfnisse der einzelnen Ämter noch einbezogen werden? (Zum Beispiel benötigt das Amt für Stadtplanung und Wohnen eine Modellbauwerkstatt mit Modellier-, Lack-, Fräs- bzw. Druckraum - zudem Ausstellungs- und Lagerräume, wie auch einen großen Vortragsraum für städtebauliche Wettbewerbe und deren Vorprüfung.)
6. Wie viele Mitarbeitende könnten tatsächlich untergebracht werden?