196/2022 | Erhalt der Panoramabahn rechtsverbindlich machen
Wir beantragen gemäß §34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung den folgenden Antrag spätestens in der übernächsten Sitzung des Gemeinderats am 07. Juli 2022 als Verhandlungsgegenstand aufzurufen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
1. in den aktuell laufenden Verhandlungen mit der DB den Erhalt der Panoramabahn vertraglich zu gewährleisten. Anzustreben ist die Betriebspflicht der DB Netz, die bis zur Existenz einer nicht unterbrochenen Verbindung Stuttgart Hbf – Zürich Hbf gilt, durchzusetzen. Ferner ist eine Lösung für die Zeit nach Ende der Betriebspflicht inkl. technischer Ertüchtigung bis Dezember 2025 mit ETCS zu finden sowie eine Klärung der Aufteilung der bis 2050 anstehenden Sanierungskosten zu verhandeln.
2. bezüglich einer Änderung des Finanzierungsvertrages zu S21 keine Zustimmung der Stadt Stuttgart in Aussicht zu stellen, sofern keine rechtsverbindliche Lösung für den dauerhaften Erhalt der Panoramabahn enthalten ist. Falls eine Einigung nicht erzielt werden kann, beantragt die Stadt eine Sondersitzung des Lenkungskreises im Herbst 2022.
3. das Eisenbahnbundesamt (EBA) um schnellstmögliche Herstellung von Rechts- und Planungssicherheit zu ersuchen, hinsichtlich der im städtischen Gutachten von WMRC aufgeworfenen Fragen bezüglich Betriebspflicht, Kappung, Zeitdauer und für welche Abschnitte der Gäu-/Panoramabahntrasse diese Betriebspflicht gilt.
Begründung:
Derzeit laufen Verhandlungen mit der DB über Änderungen am Finanzierungsvertrag zu S21, die in der Lenkungskreissitzung am 2. Mai beschlossen wurden, und bis zum 18. Juli abgeschlossen sein sollen. Vor dem Hintergrund, dass in der zweiten Jahreshälfte die Klage der DB gegen ihre Vertragspartner auf Erstattung von ca. 65 Prozent der Mehrkosten - ein Betrag in der Größenordnung von ca. 4 Mrd Euro - verhandelt wird, sind diese erstenÄnderungen am Finanzierungsvertrag bemerkenswert. Erstmals wird auf vereinbarte Leistungen – dem Bau des PFA 1.3b (Rohrer Kurve, Anschluss S-Bahnhof an den Fildertunnel) – verzichtet sowie eine Neuverteilung der Finanzmittel angestrebt. Die Forderung für diese Änderung des Finanzierungsvertrages kam von Seiten der DB. Nun öffnet sich für alle Beteiligten, denen der Erhalt der Panoramabahn am Herzen liegt, ein einmaliges Zeitfenster. Mehrere Problemstellungen müssen im Zusammenhang mit dieser günstigen Verhandlungsposition der Stadt rechtsverbindlich geklärt werden. Die Panoramabahn soll erhalten werden, diesen Beschluss des Gemeinderats gilt es Seitens der Verwaltung in den Verhandlungen durchzusetzen.
Um dies zu gewährleisten ist eine Zustimmung zur Änderung des Finanzvertrages an die Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung zum dauerhaften Erhalt der Panoramabahn zu knüpfen.