248/2022 | Brückenschlag Stuttgart – Umnutzung der Rosenstein-Eisenbahnbrücke vorantreiben

Die Rosenstein-Eisenbahnbrücke wird im Zuge der Aufnahme des Bahnverkehrs über die neue Neckarbrücke, deren Inbetriebnahme für 2025 geplant ist, ihre Funktion verlieren. Dies ermöglicht eine Umnutzung der bisherigen Verbindung.

Der Zustand der Rosenstein-Eisenbahnbrücke würde – wie aus einer bahninternen Untersuchung hervorgeht – selbst den Anforderungen des Schienenverkehrs noch lange Zeit genügen. Umso mehr ist eine Nutzung für den vergleichsweise wenig belastenden Rad- und Fußverkehr möglich und denkbar. Zusätzlich zeichnet sich ab, dass für den Transit über den Neckar eine Brücke an der Stelle der jetzigen Verbindung notwendig ist, da der unter die Neckarbrücke gehängte Steg in seiner Dimensionierung nicht ausreicht, um sowohl den Fußverkehr als auch den Radverkehr – der aufgrund des Ausbaus der Hauptradrouten noch zunehmen wird – aufzunehmen.

Unter dem Gesichtspunkt der Grauen Energie ist ein Erhalt – oder unter Berücksichtigung der anstehenden Schleusenverlängerung zumindest ein Teilerhalt – einem Abriss und Neubau unbedingt vorzuziehen. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die 1915 in Betrieb genommene Brücke ortsbildprägend und Teil der Stadtgeschichte und -identität ist.

Im Vergleich zu einem auf die notwendige Breite dimensionierten neuen Steg bietet die 17 Meter breite bestehende Brücke außerdem Potenzial für mehr: Selbst zusätzlich zu einer Radschnellverbindung nebst breitem Fußweg bliebe ausreichend Platz, um weitere Nutzungen zu realisieren: Aufenthalts-, Freizeit-, Kultur-, Sport- und Grünflächen für alle, Zugang zur Mittelmole, eine einmalige Situation am und über dem Neckar. Als verbindendes Element könnte sie aus dem Grünen U zusammen mit den (perspektivischen) Freiflächen entlang des Neckars ein Grünes X bilden.

Zuletzt: Die Brücke bietet die Möglichkeit, IBA’27-Projekte und IBA’27-Netz-Projekte vom Weißenhof über den Rosenstein bis in den Neckarpark fußläufig und mit den Rad miteinander zu verbinden. Unter Berücksichtigung des knappen Zeithorizontes bis zur IBA’27 könnte eine provisorische Transitlösung in Verbindung mit einer Ausstellung zur Zielvorstellung eine mögliche IBA-Netz-Lösung sein.

Für den Prozess einer Umnutzung der Brücke wurden bereits im Doppelhaushalt 20/21 erste Gelder bereitgestellt. Die Ergebnisse der damit erstellten Machbarkeitsstudie bilden die Grundlage für das weitere Vorgehen.

Wir beantragen:

1. Die Verwaltung lobt einen Städtebaulichen Ideenwettbewerb aus, der folgende Schwerpunkte setzt:

a. Aufenthaltsqualität: Die Teilnehmenden machen Vorschläge, welche Nutzungen auf der Brücke untergebracht werden können. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine barrierefreie Nutzung möglich ist und generationenübergreifende gastronomische und kulturelle Angebote unbedingt mit konsumfreien Orten ergänzt werden. Verschattete Bereiche spielen eine große Rolle auf der sonnenexponierten Brücke.

b. Grünflächen: Die Teilnehmenden entwickeln Ideen, welche Arten von Grün auf der Brücke realisiert werden können.

c. Transitflächen: Die Teilnehmenden gestalten neben den Fußverkehrsflächen eine Radwegeverbindung über die Brücke unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten und unter Einbeziehung der alternativen Wege über die König-Karl-Brücke und den Steg unter der neuen Brücke.

d. Auf- und Abgänge: Die Teilnehmenden schlagen vor, wo und wie das Betreten und Verlassen der Brücke realisiert werden kann. Im Zuge dessen ist auch ein Zugang zur Mittelmole darzustellen.

e. Anbindung zum Bahnhof Cannstatt: Die Teilnehmenden entwickeln eine optionale Anbindung der Brücke an den Cannstatter Bahnhof.

2. Die Verwaltung legt einen IBA’27-konformen Zeitplan für eine provisorische Lösung und eine Ausstellung auf der Brücke vor und unternimmt die weiteren notwendigen Schritte, um eine Aufnahme ins IBA-Netz zu ermöglichen.

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