228/2022 | Änderungsantrag zur GRDrs 46/2022

Wir beantragen:

Der Geltungsbereich der Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze von Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO (Nicht- Wohnnutzungen) wird:

1. um die Gebietskulisse des Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2020+ erweitert

2. um eine neue Kulisse besonders lagegünstiger Quartiere im Umfeld von Haltepunkten der S-Bahn, Stadtbahn und weiterer Bahnhöfe im Stadtgebiet erweitert.

Der Satzungsentwurf soll diesbezüglich aktualisiert und nach erneuter Behandlung nach der Sommerpause zur Auslegung gebracht werden.

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