228/2022 | Änderungsantrag zur GRDrs 46/2022
Wir beantragen:
Der Geltungsbereich der Satzung über die Ermittlung der Anzahl baurechtlich notwendiger Kfz-Stellplätze von Anlagen nach § 37 Abs. 1 Satz 2 LBO (Nicht- Wohnnutzungen) wird:
1. um die Gebietskulisse des Einzelhandel- und Zentrenkonzept 2020+ erweitert
2. um eine neue Kulisse besonders lagegünstiger Quartiere im Umfeld von Haltepunkten der S-Bahn, Stadtbahn und weiterer Bahnhöfe im Stadtgebiet erweitert.
Der Satzungsentwurf soll diesbezüglich aktualisiert und nach erneuter Behandlung nach der Sommerpause zur Auslegung gebracht werden.