308/2023 | Gemeinschaftlich wohnen: Wie kommen wir in Stuttgart voran?

Begründung:

Gemeinschaftliche Wohnformen beugen sozialer Einsamkeit vor und ermöglichen im Sinne des Klimaschutzes innovative ressourcenschonende Bauprojekte. Entsprechend machen wir uns dafür stark, dass gemeinschaftliches Wohnen in unserer Stadt öffentliche Unterstützung findet. So haben wir bereits im Jahr 2022 zusammen mit den Gemeinderatsfraktionen von Bündnis90/DieGRÜNEN, SPD und die FrAKTION einen interfraktionellen Antrag zu gemeinschaftsbildenden Wohnungstypologien für eine sozial-ökologische Stadtentwicklung eingereicht (GRDrs. 275/2022), der bisher von der Verwaltung nicht abschließend bearbeitet wurde.

Zudem hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2022/2023 Mittel für den Aufbau und Betrieb einer externen Beratungs- und Koordinationsstelle für gemeinschaftliches Wohnen in Stuttgart beschlossen. Diese Beratungsstelle soll Beratungsangebote für frühe Projektphasen etablieren und die lokale Wohnprojektszene unterstützen und koordinieren.

Zwei Jahre nach der Mittelbewilligung bedarf es nun einem ersten Zwischenbericht über die Beratungs- und Koordinationsstelle, damit die Öffentlichkeit transparent informiert ist, wie der Beschluss des Gemeinderates bisher umgesetzt wurde.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet im 1. Quartal 2024 im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen:

  1. Wann ist die Vergabe der externen Beratungs- und Koordinationsstelle 1. abschließend erfolgt?
  2. Gab es Verzögerung im Vergabeprozess? Falls ja, worauf waren diese Verzögerungen zurückzuführen?
  3. Seit wann ist die externe Beratungs- und Koordinationsstelle personell besetzt?
  4. Welche Aufgaben konnte die externe Beratungs- und Koordinationsstelle bisher aufnehmen?
  5. Welche Ziele verfolgt die externe Beratungs- und Koordinationsstelle für das Jahr 2024?