296/2023 | Die Zeit drängt: Wie geht es weiter mit dem Züblin-Parkhaus?

Für kein anderes Projekt, das in Stuttgart für die IBA eingereicht wurde, wurde im Vorfeld so viel Aufwand betrieben wie für die zukünftige Neue Mitte der Leonhardsvorstadt. Ein vorbildlicher Beteiligungsprozess hat auf vielen Ebenen durchdachte Ergebnisse und damit hervorragende Grundlagen für die Weiterbearbeitung geliefert. Bereits vor über 2 Jahren erfolgte ein Interessenaufruf für Konsortien, die sich eine Projektrealisierung vorstellen können. Die Auslobung der Konzeptvergabe ist bisher nicht erfolgt.

Nun sind wir nicht nur an einem Punkt angelangt, an dem Eile geboten ist, wenn bis zur IBA irgendetwas Präsentationsfähiges fertig sein soll. Und nicht nur die IBA selbst rückt näher. Ende des Jahres geht das Parkhaus in das Eigentum der Stadt Stuttgart über, sodass kurzfristig über den Pachtvertrag mit dem derzeitigen Nutzer des Züblin-Parkhauses und damit über die generelle Zukunft des Parkhauses entschieden werden muss. In der Zeitung ist gar zu lesen, dass es „so aussieht, als würde die Garage erst einmal an die bisherigen Betreiber vermietet.“

Mehrfach war die Vorlage "Neue Mitte Leonhardsvorstadt - Interimsnutzung Areal Züblin-Parkhaus in Stuttgart-Mitte“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik und wurde dort wiederholt – zuletzt am 7. November 2023 – abgesetzt. Angesichts des Zeitdrucks ist es wichtig, dass die Stadträt*innen über den aktuellen Stand informiert werden, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Deshalb beantragen wir:

  1. Die im STA mehrfach abgesetzte Vorlage "Neue Mitte Leonhardsvorstadt - Interimsnutzung Areal Züblin-Parkhaus in Stuttgart-Mitte“ wird am 21.11.23 im STA behandelt.

  2. Der Tagesordnungspunkt behandelt außerdem folgende Fragestellungen, falls noch nicht in der Vorlage enthalten:

    1. Welche Ideen liegen vor, wie es nach dem Ende des Erbaurechts weitergehen soll?

    2. Gibt es einen konkreten Vorschlag, auf welchen Flächen und in welcher Form eine Zwischennutzung ermöglicht werden kann?

    3. Welcher Anteil an den Parkplätzen wurde Breuninger für eine Interimsnutzung während der Bauzeit des neuen Breuninger Hubs zugesichert? Wann wurde das von wem entschieden? Lassen sich aus einer weiteren Verpachtung des Parkhauses an den jetzigen Betreiber dauerhafte Ansprüche ableiten? Wurde über die Weiterverpachtung bereits entschieden?

    4. Gibt es einen konkreten Vorschlag für ein Ziel, das wir bis zur IBA’27 erreichen wollen? Welcher Zeitplan ermöglicht uns die Umsetzung dieses Ziels bis zum Start der IBA’27?

    5. Gibt es derzeit Gespräche mit Breuninger bzgl. der Verzögerungen bei der Umsetzung des Breuninger Mobility Hubs? Wie sieht der derzeitige Zeitplan zur Umsetzung des Breuninger Mobility Hubs aus? Wie können wir – auch im Hinblick auf das Haus für Film und Medien – unabhängig von deren Verzögerungen werden?

    6. Wie ist der Stand der Ausschreibung?

    7. Werden die Interessent*innen, die sich auf den Interessenaufruf beworben haben und ggf. auch an einer Zwischennutzung interessiert sind, auf dem Laufenden gehalten oder haben sie aufgrund fehlender Informationen und Planungsunsicherheit möglicherweise das Interesse verloren?

    8. Welche Vorstellungen bestehen bezüglich der Finanzierung von Zwischennutzungen?