99/2020 | Familien in der Corona-Krise finanziell unterstützen
Interfraktioneller Antrag mit SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die FrAKTION.
Die aktuelle Situation stellt insbesondere Familien vor große Herausforderungen. Durch Schul- und Kita-Schließungen muss die Kinderbetreuung und das Lernen plötzlich neu organisiert werden. Die aktuell notwendigen Beschränkungen zur Reduktion sozialer Kontakte, gesperrte Spielplätze, geschlossene Sportstätten und noch vieles mehr erschweren den Alltag noch zusätzlich. Viele Familien plagen in Zeiten von Einnahmeausfällen und Kurzarbeit aber auch ganz konkrete finanzielle Sorgen. Hier ist auch die Kommune gefragt, ihren Teil beizusteuern, um die Familien in der Stadt zu entlasten. Dabei ist es sehr zu begrüßen, dass die Verwaltung in der GRDrs. 262/2020 bereits plant, freiwillig auf die Kita-Gebühren im April zu verzichten und auch den freien Trägern Gebührenausfälle rückzuerstatten.
Dass dies jedoch nur in der Höhe der städtischen Kostenbeiträge geschieht, wird dazu führen, dass viele Träger von diesem Angebot keinen Gebrauch machen werden. So würden nur einige Eltern entlastet und auch diejenigen bestraft, die vielleicht keinen Platz in einer städtischen Kita bekommen haben und dadurch ohnehin schon ständig höhere Gebühren zahlen. In der GRDrs. 262/2020 geht die Verwaltung von rund 3,4 Mio. € höheren FAG-Mitteln als im Haushaltsplanansatz aus, um die dort aufgeführten Mehrausgaben zu finanzieren. Darüber hinaus stellt das Land nun in seinem 100 Mio. €-Soforthilfepaket zusätzliche Mittel zur Verfügung, für Stuttgart sind das rund 5,9 Mio. €. Eine Finanzierung der hier genannten zusätzlichen Ausgaben ist also gesichert.
Unabhängig von den jetzt kurzfristig zu fassenden Beschlüssen, wird der Gemeinderat im Sommer grundsätzlichere Entscheidungen für weitere Hilfen und deren Finanzierung fassen.
Wir beantragen daher:
1. Neben dem Verzicht des städtischen Trägers auf die Kostenbeiträge erhalten auch die freien Träger der Kindertagesbetreuung für den Monat April 2020 den Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung in Höhe des jeweiligen Kostenbeitrags, den die Gebührensatzung des Trägers festlegt, bis zu einer Höhe von 150% des städtischen Satzes erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.
2.1. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird trotz der angeordneten Schließungen bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt.
2.2. Die Erstattung der Elternbeiträge ist im Falle von Kurzarbeit an die Bedingung geknüpft, dass die Träger die Gehälter auf 100% des bisherigen Nettolohns aufstocken. Die Personalkosten sind nach den bisherigen Bedingungen unter Anrechnung des Kurzarbeitergeldes förderfähig (92,5% öffentliche Förderung (Kurzarbeitergeld + städtische Förderung) + 7,5% eigener Trägeranteil).
3. Analog zu den Kita-Gebühren wird auch auf die Gebühren der Schulkindbetreuung verzichtet.