98/2020 | Verschiebung der Einbringung von TOP 28, GR-Drucks. 857/19 EILANTRAG ZUR SITZUNG DES GEMEINDERATS am 9. April 2020
Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen und Die FrAKTION.
Die Pläne zur Umgestaltung des Gebhard-Müller-Platzes wurden in den Jahren 2002-2007 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens diskutiert und ausgearbeitet. Seit dieser Zeit haben sich auch städtebaulich eine Reihe von Rahmenbedingungen geändert:
1. GRDrs 979/2013: Beschluss des Verkehrsentwicklungskonzepts (VEK) mit dem Ziel einer Reduktion von 20 Prozent des Verkehrs;
2. GRDrs 611/2013: Beschluss zur Umgestaltung der Schillerstraße mit deutlich reduzierter KFZ-Kapazität auf einen Fahrstreifen je Richtung;
3. Antrag 205/2017: Grundsatzbeschluss „Eine lebenswerte Stadt für alle“ mit dem Ziel einer autofreien Innenstadt innerhalb des neuen Cityrings, der auch die Schillerstraße umfasst;
4. Antrag 76/2019: Grundsatzbeschluss „Stuttgart zu einer fahrradfreundlicheren Stadt machen“ mit dem Ziel, das Radnetz auszubauen und somit auch entlang der Willi-Brandt-Straße und über die Schillerstraße die Radwege zu verbessern;
5. GRDrs 950/2019: Wettbewerb zur Umgestaltung der B14 mit dem Ziel der Reduktion der Verkehrsfläche um 50 Prozent. Geplanter Preisgerichtstermin 20.05.2020.
6. 2019: Zunahme des Nahverkehrs: Spätestens mit dem klaren Bekenntnis zur SSB und den zusätzlichen Mitteln im letzten Doppelhaushalt wurde belegt, dass auch Busspuren auf den Hauptachsen ausgeweitet werden sollen. Der Vorrang für den Nahverkehr auf der Schillerstraße ist hier ein Thema.
Mit Blick auf die genannten Punkte müssen die Planungen nochmals neu betrachtet und bewertet werden. Besonders der aktuelle Wettbewerb B14, der als Prämisse die Reduktion der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr von 50 Prozent vorsieht, muss abgewartet werden. Der im Jahre 2007 noch als sinnvoll erachtete 7-spurige Straßenverlauf in die Schillerstraße ist nicht mehr zeitgemäß und muss den heutigen Zielvorgaben angepasst werden. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist zu prüfen, inwiefern der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt PFA 1.1 die Pläne der Stadt tangieren.
Die vorgesehene einfache Einbringung des Themas ist so nicht zielführend, zumal es jetzt nicht möglich ist, einen geordneten Beratungsverlauf im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik und Bezirksbeirat Mitte zu planen. Aufgrund der vielen Veränderungen seit der Erarbeitung der Pläne für den Gebhard-Müller-Platz, sowie aufgrund der massiven städtebaulichen Auswirkung ist dies aber zwingend geboten, um auch auf die Ergebnisse des Wettbewerbs B14 angemessen reagieren zu können.
Wir beantragen daher:
Die Vorlage wird zurückgestellt und erst eingebracht, wenn ein geordneter Beratungsverlauf planbar ist und die Ergebnisse des Wettbewerbs B14 vorliegen.