97/2020 | Holdienste für Blumenläden erlauben

Hintergrund:

Die Stuttgarter Zeitung berichtet am 01.04.2020 („Darf die Polizei Selbstbedienung verbieten?“) davon, dass die Stadt nun Blumenläden auch den Verkauf durch Selbstbedienung untersagt und dabei auf die Regelungen des Landes verweist. Für Blumenläden, die aufgrund konkurrierender Anbieter ohne Einschränkungen (Supermärkte, Baumärkte) um ihre Existenz kämpfen, kann diese restriktive Handlung das Aus bedeuten.

Gleichwohl führt der Artikel aus: „Das Landwirtschaftsministerium hingegen interpretiert die Rechtsverordnung anders. „Alle Hol- und Bringdienste sind erlaubt“, sagt Minister Peter Hauk, „da gibt es keine Ausnahmen“. Man habe da extra noch einmal nachgehakt. Und eine Vertrauenskasse sei ein klassischer Holdienst. „Die Dinge sind im Fluss und interpretationsbedürftig“, sagt er, deshalb werde man nun die Kommunen noch einmal informieren, dass dies auch für Blumenläden erlaubt sei.“

Wir beantragen:

Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt die Interpretation des Landwirtschaftsministeriums und erlaubt den Blumenläden den Verkauf mittels Vertrauenskasse.

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