58/2022 | Klimastabile Zukunft des Stuttgarter Waldes

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, Die FrAKTION, FDP.

Begründung:

In jüngster Zeit sehen wir uns in Deutschland mit einer rasant fortschreitenden Klimaveränderung und daraus folgenden Extremwetterereignissen, besonders Trockenperioden und Starkregenereignissen konfrontiert. Lang andauernde Trockenperioden, Stürme und Starkregen schädigen unmittelbar und mittelbar - beispielsweise durch Schädlingsbefall - große Waldgebiete. Es ist eine der großen Aufgaben unserer Zeit, unsere Wälder so zu entwickeln und ihre Bewirtschaftung so anzupassen, dass sie langfristig klimastabil sind. Der Stuttgarter Wald wird schon heute nachhaltig nach dem FSC-Standard bewirtschaftet. Um diese Entwicklung konsequent fortzuführen und eine noch bessere Klimaresilienz zu erreichen, sollen die bisherigen Bewirtschaftungsgrundsätze im Rahmen der Forsteinrichtungsplanung weiterentwickelt werden. Das Ziel dieser Weiterentwicklung soll die langfristige Sicherung der drei Funktionen Ökosystemfunktion, Erholungsfunktion und Forstwirtschaft sowie der Ökosystemdienstleistungen des Waldes sein. Diese umfassen folgende Aspekte:

· Nachhaltige Sicherung der ökologischen Stabilität des städtischen Waldes

· Aufbau und Schutz der Biodiversität der naturnahen Waldgesellschaften

· Sicherung des Waldes als wichtiger Erholungsraum für die Stuttgarter Stadtbevölkerung

· Stabilisierung des Wirtschaftswaldes für die regionale Holznutzung

· Erhalt der Kaltluftproduktion für fast alle Stadtteile -insbesondere die Innenstadt

· Sicherung der Grundwasserneubildung und Regenwasserrückhaltung

· Verbesserung der CO²-Senkungsfunktion im städtischen Wald durch die Erhöhung älterer Baumbestände

In diesem Zusammenhang wollen wir im Rahmen der anstehenden Forsteinrichtung in Anbetracht einer völlig ungewissen Klimafolgenentwicklung beim Stuttgarter Wald verschiedene Ansätze der waldbaulichen Methoden in Sinne einer Risikostreuung, ähnlich wie bei der Baumartenwahl, beschreiten. Hier auf nur eine Methode aus Erfahrungen der Vergangenheit in Zeiten eines nie dagewesenen Klimawandels zu setzen, ist uns im Sinne einer Risikostreuung zu einseitig. Wir setzen zudem auf eine naturnahe Waldbewirtschaftungsmethode mit seltenen Pflegeeingriffen, die auf heimische, standortgemäße Baumarten setzt.

Im Koalitionsvertrag des Landes Baden-Württemberg ist zum Thema Wald bezüglich der Prozessschutzflächen festgehalten: "Wir wollen 10 Prozent der Staatswaldfläche im Land für Prozessschutzflächen zur Verfügung stellen". Diese Prämisse soll für den Stuttgarter Wald übernommen werden und die Prozessschutzflächen von 8 auf 10 Prozent erhöht werden.

Wir beantragen:

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sind in der Vorlage 65/2022 die folgenden Punkte der Forsteinrichtungsziele für die Forsteinrichtungsplanung 2023 bis 2032 anzupassen:

Zu Ziel 2, Satz 2:

Die Forsteinrichtung erhält als Zielvorgabe, die Prozessschutzflächen von 8 auf 10 Prozent zu erhöhen, wobei die Flächen möglichst zusammenhängend sein sollen. Satz 3 wird ersatzlos gestrichen. Der Begriff „Stilllegungsflächen“ wird gestrichen.

Zu Ziel 4:

Die Forsteinrichtung plant an besonders geeigneten Standorten die Erhöhung des lichten Waldes. Die Forsteinrichtung plant an besonders geeigneten Standorten parallel und versuchsweise die Waldentwicklung nach Maßgaben des Lübecker Modells.

Zu Ziel 5:

Der 2. Satz wird ersetzt durch: „Die Vorgaben der FSC-Zertifizierung werden berücksichtigt. Die Naturland-Zertifizierung wird angestrebt.“

Zu Ziel 6:

Wird ersetzt durch: „Bei der Verjüngung von Beständen werden ausschließlich heimische, klimastabile Baumarten und die unter Punkt 7 und Punkt 8 genannten Baumarten herangezogen.“

Zu Ziel 11:

Wird ersetzt durch: „Eine mechanisierte Holzernte kann in Waldbeständen, in denen sie effizienter und pfleglicher für den verbleibenden Waldbestand ist als die motormanuelle Holzernte, nur bei frostharten Böden oder unter Einsatz von Bohlen erfolgen.“

Als neuer Beschlusspunkt in der Vorlage wird aufgenommen:

4.) Die Forsteinrichtungsplanung wird nach Vorliegen der Bestandsaufnahme/ Inventur und Formulierung des Entwurfs der Forsteinrichtungsplanung in schriftlicher Form im Beirat für den Stuttgarter Wald und im Ausschuss für Umwelt und Klima beraten.

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