57/2022 | Kaufhof Bad Cannstatt – Schaffung von Stellplätzen auf dem Grundstück als Grund für einen Abriss?
Begründung:
Das bestehende Kaufhof-Gebäude hat keine eigenen Stellplätze. Die erforderliche oder durch den Bauherren gewollte Schaffung von eigenen Stellplätzen in Tiefgeschossen auf dem Gelände kann ein wichtiger Grund für einen Abriss des noch voll funktionsfähigen Skelettbaus sein.
Unseres Wissens nach war vor 50 Jahren geplant, Stellplätze in den oberen Stockwerken des bestehenden Kaufhof-Gebäudes vorzusehen, die aus uns nicht näher bekannten Gründen jedoch nicht realisiert wurden. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans für den Kaufhof hat mindestens das Landesdenkmalamt Baden-Württemberg die Parkierung innerhalb des Bauprojektes in Frage gestellt.
Beim Bau des benachbarten Hotels und bei Untersuchungen des Untergrunds des Wilhelmsplatzes hat sich gezeigt, dass durch Mineralwasser führende Bodenschichten mehr als ein Tiefgeschoss wirtschaftlich nicht sinnvoll und voraussichtlich auch nicht genehmigungsfähig ist. So würde bei einer Integration von Parkierungsflächen im Untergeschoss bei gleichbleibender oberirdischer Geschosszahl gegenüber heute weniger Hauptnutzfläche realisierbar sein.
Der Kaufhof in Bad Cannstatt liegt am Wilhelmsplatz und in kurzer Entfernung vom Bahnhof Bad Cannstatt. Beide gemeinsam bilden einen leistungsstarken ÖV-Knoten mit 4 Buslinien, 5 U-Bahn-Linien, 3 S-Bahn-Linien und dem Regionalverkehr und bringen täglich etwa 100.000 Fußgänger*innen an den Wilhelmsplatz. Für die Nutzer des MIV bestehen in unmittelbarer Nähe zur Altstadt mehrere Parkhäuser.
Weiterhin auf Stellplätze auf dem Grundstück zu verzichten, würde den Eigentümern einen enormen geldwerten Vorteil bringen (Verzicht auf die Erstellung von Parkplätzen und stattdessen eine Weiternutzung des vorhandenen UG als Hauptnutzfläche; Verzicht auf Abriss und Neubau). Im Hinblick auf unser Klimaneutralitätsziel wäre ein Erhalt ggf. mit Umnutzung – die hohe räumliche Flexibilität des Skelettbaus lässt verschiedene Nutzungen zu – positiv, da sie viel graue Energie einsparen würde.
Wir fragen:
Um einen klimaschädlichen Abriss zu vermeiden und die zukünftige Nutzung des Skelettbaus zu ermöglichen, bitten wir die Verwaltung, die folgenden Fragen zeitnah zu klären und im STA zu berichten:
1. Welche Gründe sprachen bei der Aufstellung des Bebauungsplans 1974 gegen eine Parkierung auf dem Grundstück und auf welcher Grundlage konnte auf eine Parkierung auf dem Grundstück verzichtet werden?
2. Kann die Stadt die Weiternutzung des Skelettbaus ohne den Nachweis von Stellplätzen für PKW genehmigen?
3. Würde – unter Berücksichtigung der positiven Auswirkungen für den Klimaschutz – die Errichtung eines zentralen, großzügig ausgelegten Fahrradparkhauses für den Wilhelmsplatz die Nachweispflicht von Stellplätzen beeinflussen?
Wir beantragen außerdem:
4. Die Stadt Stuttgart bringt einen Verzicht auf eigene Stellplätze in die Gespräche mit der Eigentümerin als wirtschaftliches Argument gegen einen Abriss ein.
5. Die Stadt Stuttgart wirkt gegenüber der Eigentümerin auf einen Verzicht auf den Abriss hin.