524/2020 | Kleiner Stellenplan: Verwaltungskraft für die Gesamtschwerbehindertenvertretung
Interfraktioneller Antrag mit SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die FrAKTION, FDP, Freie Wähler.
Hintergrund der Anfrage:Gemäß § 179, Absatz 8 SGB IX besteht für die GSV Anspruch auf eine Bürokraft, deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. § 179, (8) SGB IX: „Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber; für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend. Das Gleiche gilt für die durch die Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten. Satz 1 umfasst auch eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in erforderlichem Umfang.“ In einem Urteil des BVerfG wurden als Schlüssel für eine Büroassistenz 0,2 Stellenanteile auf 100 Menschen mit Behinderung vorgeschlagen. Die Stadt Stuttgart beschäftigt insgesamt ca. 900 Menschen mit mindestens Schwerbehinderung bzw. dieser gleichgestellte Mitarbeiter*innen. Sie wenden sich an die GSV mit Fragen zur Beantragung von Hilfsmitteln, Rechtsansprüchen etc. Es handelt sich oft um sehr personenspezifische und damit zeitaufwändige Beratung.
Gegenwärtig werden die anfallenden Büroarbeiten (Ablage, Postbearbeitung, Terminvereinbarungen, Auskunft am Telefon, Organisation von Veranstaltungen etc.) durch eine Bürokraft im Umfang von einer 0,1 VK Stelle mit einer Eingruppierung in EG 6 geleistet. Dafür hat die GSV keine Mittel. Finanziert wird diese Freistellung durch das Blockieren von Freistellungsanteilen der GSV-Mitglieder. Dadurch kommt es wiederholt zu erheblichen Einschränkungen der eigentlichen Sacharbeit. So leidet z.B. die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber bei den vielfältigen Beteiligungstatbeständen, insbesondere wird dadurch eine frühzeitige und vorausschauende Zusammenarbeit erschwert. Besonders problematisch ist es, dass durch eine Vielzahl von Vor-Ort-Terminen eine telefonische Erreichbarkeit der Schwerbehindertenvertretung nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet werden kann. Viele Anruferinnen und Anrufer benötigen dennoch einen ersten und schnellen Kontakt bei ihren Problemen.
Neben Anfragen der örtlichen Personalräte aus Ämtern und Eigenbetrieben, hat die GSV selbständig ein Weiterbildungskonzept für Führungskräfte zum Thema Inklusion als Inhouse-Schulungen entwickelt und führt diese erfolgreich selbst durch. Die Nachfrage ist danach ist sehr hoch. Zudem liegt es im Aufgabenbereich der GSV an Bewerbungsgesprächen teilzunehmen um bei der Personalauswahl auf Chancengleichheit für Schwerbehinderte zu achten, beim Ankauf oder der Anmietung von Immobilien wie auch bei der Beschaffung von Soft- und Hardware auf Barrierefreiheit zu achten. Die GSV ist somit zentraler Ansprechpartner für alle städtischen Ämter und Eigenbetriebe, für alle Hierarchieebenen, wie auch für die persönlich Betroffenen Menschen mit spezifischen Beratungsbedarf. Daher bedarf es einer umfangreicheren Assistenz für Telefondienste, Terminvergabe und -koordination, Protokollierung von Besprechungen, Erstellung von Schulungsunterlagen/Präsentationen, Unterstützung beim Informationsaustausch.
Wir beantragen:Ergänzend zu den in der Beschlussvorlage 904/2020 aufgeführten Stellen eine 0,6 Stelle Verwaltungskraft/Assistenz EG 6 für das Sekretariat der Gesamtschwerbehindertenvetretung.