521/2020 | Wohnraumpotentiale heben: Baulandmobilisierungsgesetz umsetzen – 5 Stellen im Amt für Stadtplanung und Wohnen 61-9 (Anträge zum Kleinen Stellenplan)
Interfraktioneller Antrag mit Die FrAKTION, Bündnis 90/Die Grünen, SPD.
Hintergrund der Anfrage:
Ergänzend zur Beschlussvorlage 904/2020 zum Kleinen Stellenplan beantragen wir weitere, vordringlich erforderliche Stellen.
Wir beantragen:
Im Referat Städtebau und Wohnen und Umwelt für das Amt für Stadtplanung und Wohnen:
- 5,0 Fachkraftstellen zur Umsetzung des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes vom Bund zur Identifizierung und Umsetzung von Baugeboten, sowie einer Umwandlungsbremse von Miet- in Eigentumswohnungen
Begründung: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Durch einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt soll damit künftig die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert werden. Die Regelung soll in Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt angewendet werden können, zu denen Stuttgart nachweislich dazuzählt. Das Bundesgesetz kann als Instrument einen Beitrag gegen die Verdrängung von Mieter*innen aus ihren Stadtteilen und für bezahlbare Mieten leisten. Die Gesetzesinitiative ermöglicht Kommunen mit Wohnraummangel zusätzlich eine einfachere Anwendung von Baugeboten, um zu gewährleisten, dass gebaut und nicht spekuliert wird.