518/2020 | Haushaltsbeschlüsse auch für 2021 umsetzen – ohne strukturelle Einsparungen

Interfraktioneller Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die FrAKTION.

Hintergrund der Anfrage:

Der Haushalt 2020/21 wurde von einer breiten Mehrheit aus GRÜNEN, SPD, FDP, PULS und Teilen von FrAktion und Freien Wählern getragen. Mit einem Investitionshaushalt wurde das Ziel verfolgt, die Stadt für die kommenden Jahre krisenfest zu machen.

Die Haushaltsbeschlüsse für das Jahr 2020 konnten auch dank der Coronahilfen von Bund und Land umgesetzt werden, ohne dass die Stadt Kredite aufnehmen musste. Auf Budgetkürzungen, die Einschnitte für alle Stuttgarter Einwohner*innen und Unternehmen bedeutet hätten, konnte verzichtet werden, sämtliche Investitionen planmäßig fortgeführt und die Personalausstattung, wie vom Gemeinderat mit dem Stellenplan 2020 beschlossen, in allen Bereichen der Stadtverwaltung verbessert werden.

Für das Jahr 2021 konnte eine Haushaltssperre im Juli abgewendet werden. Trotz widrigster Umstände kann für das Haushaltsjahr 2020 mit einer zusätzlichen freien Liquidität von rund 180 Mio. Euro gerechnet werden (Vgl. GRDrs 1075/2020), die für ein Schließen der Haushaltslücke in 2021 (Verschlechterung von rund 220 Mio. Euro zu erwarten) genutzt werden kann. Als Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften, die den Doppelhaushalt 2020/2021 auf den Weg gebracht haben, beantragen wir zum Haushaltsjahr 2021 folgende Punkte.

Wir beantragen:

1. Die Lücken im Haushaltsjahr 2021 ohne strukturelle Einsparungen schließen: Die zusätzliche freie Liquidität aus dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von rd. 180 Mio. Euro wird zum Schließen der zu erwartenden Lücken des Haushaltsjahres 2021 (rd. 220 Mio. Euro) verwendet. Die noch zu schließende Lücke von rd. 40 Mio. Euro wird nicht durch strukturelle Einsparungen, sondern durch eine einmalig zu erbringende Mehreinnahme (z.B. nach 2021 verschobene Gewinnausschüttung der LBBW) oder durch eine einmalig zu erbringende Minderausgabe (z.B. durch die Verschiebung einer für 2021 oder früher vorgesehenen Ausgabe in die Jahre 2022 ff.) erbracht.

2. Fehlende Sachbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/2021 vorlegen: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16.12.2020 eine Liste der Haushaltsbeschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/2021 vorzulegen, zu denen noch keine Sachbeschlüsse zur Umsetzung erfolgt sind (vgl.Protokoll der VA-Sitzung vom 18.11.2020).

3. Investitionen beschleunigen, realistisch planen und Strafzinsen sparen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Vorlage eines Entwurfs für einen Nachtragsetat 2021 eine Übersicht über die investiven Ausgabeermächtigungen vorzulegen, die in 2020 und 2021 bei insgesamt über 2 Mrd. Euro liegen (investive Ausgabereste von 718,2 Mio. Euro, die aus 2019 nach 2020 übertragen wurden, zzgl. neuer investiver Ausgabeermächtigungen aus den Haushaltsjahren 2020 und 2021 von insgesamt rd. 1,362 Mrd. Euro). Aus der Übersicht soll hervorgehen, mit welchen tatsächlichen Investitionen in 2020 bzw. 2021 zu rechnen ist bzw. bei welchen Investitionsprojekten davon auszugehen ist, dass sie erst in 2022 bzw. in 2023 bzw. in 2024 oder gar erst in 2025 ff. zur Umsetzung kommen werden. Die Verwaltung wird auch damit beauftragt, Vorschläge vorzulegen, wie die geplanten Investitionen beschleunigt werden können, um möglichst schon in 2021 einen Impuls zur Ankurbelung der Wirtschaft setzen und die teuren und hohen liquiden Mittel der Stadt abbauen zu können.

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