5113/2023 | Doppelhaushalt: Notwendige Infrastrukturmaßnahmen bei Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehren zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit

Begründung/Erläuterung

Die Stuttgarter Feuerwehren, die Freiwilligen und die Berufsfeuerwehr, tragen gemeinsam eine wichtige und große Verantwortung für die Sicherheit und Gefahrenabwehr aller Menschen in der Landeshauptstadt. Mit dem im Jahr 2022 beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan (GRDrs 7/2022), wurde der Entwicklungspfad für die folgenden Jahre festgelegt. Davon ausgehend müssen nun auch viele Gebäude entsprechend saniert oder ersetzt werden.

Dass gerade in diesem so grundlegenden Bereich keinerlei Maßnahmen in den Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters aufgenommen wurden, ist fahrlässig.

Da wir Stadträt*innen uns der Verantwortung bewusst sind, wollen wir darum zentrale Projekte und notwendige Sanierungsmaßnahmen sowohl für die Berufsfeuerwehr, als auch die Freiwilligen Feuerwehren in den Haushalt 2024/25 aufnehmen.

Wir beantragen:

  1. Feuerwache 3, Führungszentrum für Sicherheit und Gefahrenabwehr (FüSiG) inklusive der zentralen Verwaltung der Branddirektion
  2. Freiwillige Feuerwehr Rohracker, Einbau Abgasabsaugung, Sanierung
  3. FF Münster, Neubau, Mehrkosten
  4. FF Vaihingen, Mehrkosten der Sanierung
  5. Mittel für Aus- und Fortbildung
  6. Mittel für Dienst- und Schutzkleidung – Mehrbedarf durch Stellenaufwuchs