5112/2023 | Doppelhaushalt: Stellenplanantrag für berufliche Inklusion und die Gesamtschwerbehindertenvertretung

Begründung/Erläuterung

Um die Gesamtschwerbehindertenvertretung zu entlasten und die in der Inklusionsvereinbarung getroffene Beschäftigungsquote an schwerbehinderten Mitarbeitenden zu erfüllen, ist die Schaffung der unten ausgeführten Stellen erforderlich. Damit schafft die Stadtverwaltung passende Rahmenbedingungen für Beschäftigte mit Behinderungen, sodass sie ihre Stärken und Ressourcen bestmöglich einbringen können. Derzeit wird die Unterstützung von Mitarbeitenden mit Behinderung sowohl intern als auch extern als qualitativ unzureichend wahrgenommen, was letzten Endes einen Abwanderungswillen von Mitarbeitenden mit Behinderung zufolge hat. In Zeiten des extremen Fachkräftemangels kann sich die Stadt diese Zustände nicht leisten.

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung schafft 30 Stellen nach dem Teilhabechancengesetz § 16 i SGB II.
  2. Die Verwaltung erweitert den Inklusionsstellenpool für Menschen mit wesentlicher Behinderung um 10 Stellen in 2024 und 10 Stellen in 2025. Die Eingruppierung dieser Stellen erfolgt in EG5.