5110/2023 | Doppelhaushalt: Betriebszuschüsse für Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft

Begründung/Erläuterung

Die Förderung freier Kitaträger in einer Kommune ist von grundlegender Bedeutung und trägt zur Vielfalt und Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung bei. Wir schätzen die Partnerschaft mit den freien Trägern, die nicht nur aktiv den Ausbau von Kindertagesstätten und -plätzen in unserer Stadt unterstützen, sondern auch ein starkes Interesse daran zeigen, die Bildung und Integration unserer kleinsten Mitbürger*innen zu fördern.

Kostensteigerungen im Bereich Personal-, Energie- und Sachkosten sowie stetig steigende Anforderungen stellen viele freie Träger vor eine Herausforderung in der Erfüllung ihrer Aufgaben. Deshalb möchten wir den freien Trägern mehr Planungssicherheit bieten und sehen es als notwendig an, Verbesserungen in der Förderstruktur vorzunehmen, um die faire Zusammenarbeit mit den freien Trägern weiter zu fördern.

Wir beantragen:

  1. die notwendigen Mittel zur weiteren Umsetzung des Stuttgarter Gesamtprogramms „Kita für Alle“ gemäß GRDrs. 174/2023,
  2. die notwendigen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen B.1), D.3), D.4) und D.5) aus der GRDrs 128/2023,
  3. eine Darstellung der notwendigen Mittel für die zusätzlichen Kapazitäten in Ausbildung, Kita-Direkteinstieg und Trainee gemäß aus der GRDrs 128/2023, Maßnahmen A.1), A.2), A.3), A.4), A.5) sowie D.2) in Form dauerhafter Ermächtigungen,
  4. die Erhöhung der Pauschale für Sonstige Ausgaben gemäß 294/2023, sowie die Erhöhung der Förderquote auf 80%,
  5. die Erhöhung des Essenszuschusses, sowie
  6. die Erhöhung der Bildungsförderung.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Prozesses der Umstrukturierung der Kita-Landschaft die Kitaförderung im Sinne einer sachgerechten Finanzierung grundlegend zu überarbeiten.