5094/2023 | Doppelhaushalt: Kinderschutz im Sport – Förderung Sportkreisjugend

Begründung/Erläuterung

Für die flächendeckende Implementierung von Schutzkonzepten sowie die Umsetzung von Präventionsbausteinen zum Themenfeld Kinderschutz bei den 290 Stuttgarter Sportvereinen, wie in der Fortschreibung der Sportförderrichtlinien vorgesehen (GRDrs 557/2023), ist mit einem erhöhten Beratungs-, Unterstützungs- und Schulungsbedarf durch die Sportkreisjugend zu rechnen.

Die Sportkreisjugend ist im Rahmen der verbandlichen Jugendarbeit Träger der freien Jugendhilfe. In diesem Zusammenhang werden seit 2014 in Stuttgart flächendeckend Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem Jugendamt geschlossen. Die Entwicklung von Schutzkonzepten ist inzwischen weitverbreitete Aufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.

Die überwiegend ehrenamtlich geführten Sportvereine können diesem erhöhten Anspruch resultierend durch die Verpflichtungen der Neuauflage der Sportförderrichtlinien nicht allein gerecht werden und benötigen fachliche und personelle Unterstützung. Aus dem aktuellen Personalbestand ist die Beratung der Vereine nicht möglich. Benötigt wird eine 0,5 Personalstelle Beratung zum Thema Kinderschutz sowie eine 0,1 Personalstelle Verwaltung.

Wir beantragen:

Die Verwaltung stellt der Sportkreisjugend Stuttgart jährlich 42 TEUR ff. für Personalbedarfe zum Thema Kinderschutz zur Verfügung.