5088/2023 | Doppelhaushalt: Landschaftsarchitekt Gebäudebegrünung für das Hochbauamt
Begründung/Erläuterung
Für das zukünftige Stadtklima ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur ausreichend Flächen begrünt werden, sondern zusätzlich Fassaden von Gebäuden begrünt werden.
Mit Beschluss vom 28.05.2020 (GRDrs 1493/2019) wurde bereits beschlossen, dass bei städtischen Neubauten zukünftig mindestens 30% der Gebäudehülle begrünt werden muss.
Damit eine ausreichende Pflege der vielen neuen begrünten Gebäudehüllen gewährleistet ist, muss die Expertise im Hochbauamt personell gestärkt und unterstützt werden.
Wir beantragen:
Beim Hochbauamt wird eine 1,0 Stelle „Landschaftsarchitekt Gebäudebegrünung“ EG12 geschaffen.