5086/2023 | Doppelhaushalt: Hydraulisches Versenkpoller-System für die Lebenswerte Stadt für alle

Begründung/Erläuterung

Auf Grundlage des Zielbeschlusses „Lebenswerte Stadt für alle“ sind weitgehende Zufahrtsbeschränkungen innerhalb des Cityrings vorgesehen. Hierzu werden bis voraussichtlich Juli 2024 die straßenrechtlichen und verkehrsrechtlichen Voraussetzungen geprüft, die baulichen Maßnahmen an den Zu- und Ausfahrten der Fußgängerzonen identifiziert sowie im Rahmen des Citylogistik-Konzepts die Akteursbeteiligung insb. mit Handel und Logistikern geführt.

Wir erachten die von der Planersocietät vorgelegten Überlegungen für ein hydraulisches Versenkpollersystem für essenziell, um eine stadtverträgliche und klimafreundliche Innenstadtlogistik zu organisieren. Denn unkontrolliert einflutende schwere Lieferfahrzeuge mindern die stadträumliche Qualität in der City, versperren Wegebeziehungen, beschädigen hochwertige Bodenbeläge, Stadtmobilar und Bäume. Ziel eines technischen Versenkpollersystems ist die Verlagerung wesentlicher Teile der Distributionsvorgänge auf der Letzten Meile hin zu vollelektrischen und leichten Lieferfahrzeugen wie bspw. Cargo-Bikes, die ausgehend von Hubs Waren ausbringen.

Das vom Bündnis „Stuttgart laufd nai“ initiierte Projekt der „Lebenswerten Stadt für alle“ hat zum Ziel, die Kernstadt vital und funktionsgemischt in die Zukunft zu entwickeln, motorisierten Verkehr auf das notwendige Maß zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität sowie die Wegenetze für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Innenstadt zu stärken. Der Gemeinderat hat 2021 mit großer Mehrheit dem von der Planersocietät ausgearbeiteten Konzept zugestimmt.

Wir beantragen:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung (Referat T) mit der baulichen Umsetzung eines hydraulischen Versenkpollersystems auf Basis des organisatorischen und technischen Betriebskonzepts, das im Zuge der Detailplanung zum Citylogistik-Konzept erarbeitet wird.

  2. Die Verwaltung ermittelt die Grobkosten und Personalbedarfe für eine erste Umsetzungsstufe der baulichen Maßnahmen sowie zum Betrieb des Systems, und stellt diese im Zuge der Haushaltsberatungen dar.