5085/2023 | Doppelhaushalt: Modellstadt klimaneutraler und zirkulärer Hoch- und Tiefbau

Begründung/Erläuterung

In der ambitionierten Klimaagenda der Stadt klafft eine Lücke: Bereits in der Ausgangsbilanz wurde der emissionsintensive Bausektor als Handlungsfeld nicht hinreichend betrachtet. Die Territorialbilanzierung für CO2-Äcquivalente verschleiert die in den vor- und nachgelagerten Prozessen verborgenen Emissionen (Scope 3) und insbesondere den Klimarucksack des Bauens selbst (Graue Energie).

Der Übergang zu einer Lebenszyklusbetrachtung mit vollständiger Bilanzierung der CO2-Emissionen im Bauen ist essenziell für den globalen Klimaschutz und zur Einhaltung der völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele von Paris. Genauso wie der Übergang zur Kreislauffähigkeit im Bauen, um den Einsatz endlicher und kritischer Primärrohstoffe zu vermeiden. Dabei kann die Einkaufs- und Vergabemacht der Stadt Stuttgart eine entscheidende Hebelwirkung in die Bauindustrie entfalten. Angesichts der auf Bundesebene mehrfach gescheiterten Sektorziele für Gebäude ist dringendes Gegensteuern geboten.

Mit den vom Gemeinderat gesetzten Leitplanken für klimapositiven Neubau, dem modularen sowie seriellen Bauen bei Typenbauten, der Baustoffzirkularität, und dem Einsatz von Holz und Recyclingbaustoffen ist im Hochbauamt, das knapp 220 Mio. Euro p.a. in Bauvorhaben umsetzt, bereits ein gutes Stück des Weges bewältigt. Die Erfahrungswerte gilt es nun aber in ein gesamthaftes Zielbild zu übersetzen.

Im Tiefbau, bei dem sehr viel Stahlbeton und Asphalt zum Einsatz kommt sowie Erdreich bewegt wird, sind Innovationsschübe und die Praxiserprobung neuer Bautechnologie oberstes Gebot – wie beispielsweise der Einsatz von Bioasphalt. Das Tiefbauamt unternimmt bei der Dekarbonisierung bereits Anstrengungen, doch auch hier fehlt ein gesamthaftes Zielbild für Klimaneutralität und Zirkularität in einem Stufenplan mit einer schnell wirksamen CO2-Vermeidungsstrategie.

Wir beantragen:

  1. Der Gemeinderat beschließt das politische Ziel, bis zum Jahr 2035 im Hoch- und Tiefbau vollständige Klimaneutralität und Kreislauffähigkeit herzustellen. Die Fachverwaltung wird mit der Ausarbeitung einer Konzeption beauftragt und soll dem Gemeinderat bis 2025 einen maßnahmengestützten Stufenplan vorlegen, um schrittweise dieses Ziel innerhalb der kommenden Dekade zu verwirklichen.

  2. Für die Ausarbeitung und Fortschreibung der Konzeption zum klimaneutralen und zirkulären Hochbau wird im Hochbauamt zum Haushaltsjahr 2024 eine unbefristete Planstelle E13 geschaffen.

  3. Für die Ausarbeitung und Fortschreibung der Konzeption zum klimaneutralen und zirkulären Tiefbau wird im Tiefbauamt zum Haushaltsjahr 2024 eine unbefristete Planstelle E13 geschaffen.