5075/2023 | Doppelhaushalt: Zugang zu Verhütungsmitteln erleichtern und beschleunigen

Begründung/Erläuterung

Für Empfängerinnen von SGB II, SGB XII, Asylleistungen oder anderen Sozialhilfeleistungen bzw. BaföG ist der Zugang zu sicheren und dauerhaften Verhütungsmitteln finanziell häufig nicht gesichert. Darum leistet das Sozialamt im Rahmen der freiwilligen Leistungen eine Kostenübernahme der Kosten von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. In der Regel ist es jedoch – obwohl sich die Betroffenen bereits in einem Leistungsbezug befinden – nötig, einen vierseitigen Antrag auf Sozialhilfe mit zugehörigen Nachweisen zu stellen. Dieser muss durch Sachbearbeitende im Sozialamt aufwändig geprüft und bearbeitet werden. Häufig dauert dabei die Bearbeitung länger, als das Rezept für das Verhütungsmittel gilt.

Wir beantragen:

Wir bitten die Verwaltung, bis zur ersten Lesung des Doppelhaushalts 2024/25 folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viel Personalkapazität wird aktuell durch die Bearbeitung dieser Anträge auf freiwillige Leistungen verwendet?

  2. Welche Vereinfachungen des bisherigen Verfahrens wären möglich?

  3. In welchem Maße kann eine Vereinfachung bspw. nach Vorbild Esslingen oder Tübingen die Bearbeitungszeit und Personalbelastung reduzieren?

  4. Wie bewertet die Verwaltung die Einrichtung eines Fonds zur Deckung etwaiger nicht über freiwillige Leistungen finanzierbare Kosten wie bspw. der 2-fache bzw. 3-fache GOÄ-Satz beim Einsetzen einer Spirale?