5069/2023 | Doppelhaushalt: Stärkung ökologischer Landwirtschaft mit Strategie

Begründung/Erläuterung

Der Schwund an Biodiversität ist unmittelbar verbunden mit der konventionellen Landwirtschaft. Dabei spielt der Einsatz sogenannter "Pflanzenschutzmittel" und Kunstdünger eine entscheidende Rolle, um ertragsstarke Monokulturen anzubauen. Mit dem Beschluss zur glyphosatfreien Stadt hat der Gemeinderat ein starkes Signal für einen Pfadwechsel gesetzt. Das städtische Weingut ist mittlerweile Bioland-zertifiziert und hat vollständig auf schonende und naturnahe Formen der Bewirtschaftung umgestellt. Auf Landesebene folgte 2020 als Reaktion auf das Volksbegehren Artenschutz das Biodiversitätsstärkungsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, landeseigene Betriebe zu Demonstrationsbetrieben für den Ökolandbau weiterzuentwickeln. Neuverpachtete Nutzflächen sollen auf biologische Bewirtschaftung umgestellt werden. An diesen Prozess wollen wir auf städtischer Ebene anknüpfen und schrittweise auf ökologische Bewirtschaftung des Bodens umstellen. Das stärkt den Artenreichtum und trägt zur Bildung humöser Schichten bei.

Beim Liegenschaftsamt soll daher eine Stelle „Strategie ökologische Landwirtschaft“ geschaffen werden. Die Stelle erarbeitet eine Konzeption zur Stärkung der ökologischen Landwirtschaft auf der Gemarkung Stuttgarts. Dabei ist insbesondere über die Verpachtung städtischer Flächen an landwirtschaftliche Betriebe, den Obst-, Garten- und Weinbau sowie an die Kleingartenvereine dem Ziel eines verstärkten Engagements im ökologischen Landbau Rechnung zu tragen. Für den Übergangszeitraum bis zur Bio-Zertifizierung soll für Pächter*innen ein Anreizmodell entworfen werden, um die betriebswirtschaftlichen Folgen aufzufangen. Die Stadtverwaltung stellt darüber hinaus ein Bindeglied zwischen den umstellungswilligen Betrieben und den entsprechenden Fachstellen des Landes dar. Landwirt*innen, die über die Biozertifizierung hinaus einen Permakulturbetrieb aufbauen, sollen über ein Anreizmodell zusätzlich finanziell gestärkt werden. Zudem soll die Konzeption Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Pächter*innen inkludieren. Die Vergabe freiwerdender städtischer Flächen erfolgt in der Konzeption zukünftig nach folgender Priorität:

I. Haupt- und Nebenerwerbs-Biobetriebe oder Permakulturbetriebe mit Direktvermarktung II. Haupterwerbs-Biobetriebe oder Permakulturbetriebe ohne Direktvermarktung / / III. Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit Direktvermarktung / IV. Haupterwerbsbetriebe ohne Direktvermarktung.

Wir beantragen:

Beim Liegenschaftsamt wird eine 1,0 Stelle „Strategie ökologische Landwirtschaft“ EG12 geschaffen.